Wie zahlt man Miterben aus?
Möchte ein Erbe die Auszahlung aus einer Erbengemeinschaft erzielen und den Wert seines Erbteils erhalten, kann eine sogenannte Abschichtung bzw. Anwachsung durchgeführt werden. Dabei zahlen die anderen Miterben dem Erben einen bestimmten Geldbetrag, damit er seinen Erbteil aufgibt.
Wann wird Erbe nach Tod ausgezahlt?
Nach dem Erbfall Berechtigte müssen nach dem Tod des Erblassers ihren Pflichtteil einfordern, damit dieser ausgezahlt wird. Dies muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall oder nach Kenntnis über diesen erfolgen – andernfalls tritt die Pflichtteil-Verjährung ein.
Wie kann ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen?
Damit ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen kann, ist ein Einverständnis der Miterben grundsätzlich nicht nötig. Trotzdem haben die Miterben bestimmte Rechte, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft seinen Erbanteil verkaufen möchte.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Erwerber von Erbteilen?
Ein Erwerber von Erbteilen übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten vom verkaufenden Miterben. Das heißt, dass der Käufer in die Erbengemeinschaft eintritt und etwa für Nachlassverbindlichkeiten oder Anwaltskosten aufkommen muss und dafür das Erbrecht des Verkäufers erhält.
Ist der Verkauf von Erbteilen nicht zu verwechseln?
Der Erbe sollte sich jedoch im Klaren darüber sein, dass er mit einem Verkauf des Erbteils alle Ansprüche am Erbe verliert und diese im Nachhinein nicht mehr geltend machen kann. Nicht zu verwechseln ist der Verkauf von Erbteilen mit dem Verkauf einzelner Gegenstände aus dem Nachlass.
Ist der Verkauf des Erbteils schutzlos?
Durch den Verkauf des Erbteils soll deshalb wieder Bewegung in eine verfahrene Angelegenheit kommen. Dabei soll keiner der Beteiligten schutzlos sein. Wenn Sie Ihren Erbteil verkaufen, unterstützen wir Sie dabei.