Kann man seinen Steam-Account teilen?
Öffnen Sie Steam in der Desktop-Version auf dem Computer, mit dessen Benutzer Sie Ihre Bibliothek teilen möchten. Klicken Sie oben links auf „Steam“ und dann auf „Einstellungen“. Wählen Sie hier den Punkt „Familie“ aus. Im Bereich „Familienbibliothek“ müssen Sie einen Haken bei „Diesen Computer autorisieren“ setzen.
Wie teile ich meine Spiele auf Steam?
Kurzanleitung
- Öffnen Sie Steam in der Desktop-Version auf dem Computer, mit dessen Benutzer Sie Ihre Bibliothek teilen möchten.
- Klicken Sie oben links auf „Steam“ und dann auf „Einstellungen“.
- Wählen Sie hier den Punkt „Familie“ aus.
- Nun werden Ihnen mögliche (lokale oder bereits autorisierte) Accounts angezeigt.
Was sind die Vorteile von Steam?
In der Steam-Bibliothek befinden sich alle Inhalte, die Ihrem Account gehören. Steam hat viele Vorteile. Zum Beispiel, dass Ihre Spiele und Inhalte online gespeichert sind und Sie von überall darauf zugreifen können. Mit der Familienbibliothek erhalten sogar verschiedene Accounts Zugriff, wenn Sie die Spiele freigeben.
Wie kann ich deine Steam Spiele teilen?
Möchtest Du deine Steam Spiele teilen, dann musst Du erst einmal das Family Sharing einrichten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Du den Sicherheitsdienst namens „Steam Guard“ für deinen Account aktiviert hast. Dies ist eine Voraussetzung für alle beteiligten Account, damit das Feature richtig funktioniert und genutzt werden kann.
Wie können sie ein Spiel mehrfach in Steam aktivieren?
Sie können kontrollieren, ob Sie ein Spiel mehrfach in Steam aktiviert haben, indem Sie im Menü des Steam-Hauptfensters auf „Extras“ – „Gästepässe und Geschenke verwalten“ klicken. Es erscheint eine Liste aller verschenkbaren Spiele.
Wie kannst du deine Steam-Bibliothek freigeben?
Möchtest Du jetzt deine komplette Steam-Bibliothek oder nur einzelne Spiele für Familienmitglieder und Freunde freigeben, dann musst Du diese erst einmal autorisieren. Starte dazu den Steam-Client und öffne in der Menüleiste über „Steam“ und „Einstellungen“ den Menüpunkt „Familie“.