FAQ

Was ist die Vergutung beim Bereitschaftsdienst?

Was ist die Vergütung beim Bereitschaftsdienst?

Neben der Bewertung als Arbeitszeit ist die Vergütung beim Bereitschaftsdienst ein heiß diskutiertes Thema. Hier prallen naturgemäß Interessen der Arbeitgeber und -nehmer aufeinander. Grundsätzlich gilt, dass ein Bereitschaftsdienst ohne Bezahlung nicht rechtmäßig wäre.

Was ist der Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht?

Etwas anders gestaltet sich die Situation aber beispielsweise bei Pflegekräften, die Bereitschaftsdienst leisten müssen. Unter dem Bereitschaftsdienst wird im Arbeitsrecht die Zeitspanne bezeichnet, in welcher ein Arbeitnehmer nicht zwingend im Betrieb anwesend, aber jederzeit in der Lage sein muss, die Arbeit aufzunehmen.

Was ist ein Einsatzgebiet vom Bereitschaftsdienst?

Ein typisches Einsatzgebiet vom Bereitschaftsdienst ist neben der Medizin die Betreuung von Kindern. In der Praxis ist es üblich, die Vergütung über den sogenannten Heranziehungs­anteil zu bemessen.

Was darf man beim Bereitschaftsdienst beachten?

Beim Bereitschaftsdienst dürfen Angestellte lesen, schlafen oder andere Dinge erledigen. Viele Menschen sind sehr strikt, wenn es um die Trennung von Arbeit und Freizeit geht. Immerhin ist das eine oftmals stressige Notwendigkeit, während das andere Erholung suggeriert.

Ist der Bereitschaftsdienst vollumfänglich miteinbezogen?

Gemäß § 7 ArbZG wird der Bereitschaftsdienst unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung vollumfänglich miteinbezogen. Ob Sie also überhaupt arbeiten mussten, bleibt für die Berechnung der Höchstsätze außer Betracht.

Ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit vergütet worden?

Die Vermutung, dass der Bereitschaftsdienst wegen seiner Zuordnung als Arbeitszeit (voll) vergütet werden muss, ist falsch. Dass der Bereitschaftsdienst durch die Gerichte als Arbeitszeit eingestuft wurde, ermöglicht daher keine Rückschlüsse auf seine Vergütung.

Wann darf ein Bereitschaftsdienst angeordnet werden?

Ja, Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und muss demzufolge auch vergütet werden. Wann darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen? Bereitschaftsdienst darf vom Arbeitgeber nur dann angeordnet werden, wenn dieses Arbeitszeitmodell im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.

Wie funktioniert der Bereitschaftsdienst von zu Hause aus?

Erfolgt der Bereitschaftsdienst jedoch von zu Hause aus, wie es beispielsweise bei technischen Bereitschaftsdiensten der Fall sein kann (sogenannte „Rufbereitschaft“), so ist durchaus gestattet, nicht die gesamten Stunden des Bereitschaftsdienstes zu vergüten, sondern nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

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