In welchem Gesetz ist die AO?
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.
Wo ist das Steuerrecht geregelt?
Das deutsche Steuerrecht ist in Bundesgesetzen, Landesgesetzen und Kommunalsatzungen geregelt. Von dieser Gesetzgebungshoheit zu unterscheiden ist die Ertragshoheit und damit die Frage, welcher Gebietskörperschaft das Steueraufkommen zusteht.
Wie ist die AO im Zollrecht anwendbar?
Darüber hinaus ist sie aufgrund landesrechtlicher Vorschriften auch für die Erhebung zahlreicher anderer Abgaben anzuwenden (§ 1 AO). Im Zollrecht gilt die AO nur subsidiär zum Zollkodex, direkt anwendbar sind lediglich die Straf-, Bußgeld- und Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung.
Was ist die Abgabenordnung des deutschen Steuerrechts?
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.
Welche Fristen sind in der Abgabenordnung geregelt?
In diesem Paragrafen der Abgabenordnung wird geregelt, welche Unterlagen und Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen. Solche Fristen sind sowohl im Handelsrecht (HGB) als auch im Steuerrecht (AO, UstG) geregelt. In § 147 AO werden vor allem die Fristen für alle Bücher und Aufzeichnungen beschrieben, die für die Besteuerung relevant sind.
Wann ist die Abgabenordnung in Kraft getreten?
Die Abgabenordnung ist 1977 in Kraft getreten, daher auch die häufig verwendete Bezeichnung AO 1977. Seit Dezember 2006 ist nur noch die Abkürzung AO amtlich. Sie löste die bis zuvor weiterhin geltende Reichsabgabenordnung (RAO) ab.