Wann ist man ein Streikbrecher?

Wann ist man ein Streikbrecher?

Streikbrecher werden Arbeitnehmer genannt, die entgegen gewerkschaftlichem Beschluss nicht an einem Streik teilnehmen. Es kommt vor, dass Unternehmer speziell Streikbrecher engagieren, um einen Streik ins Leere laufen zu lassen.

Ist ein Warnstreik rechtswidrig?

Warnstreiks sind zulässige Mittel des Arbeitskampfes. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon seit langem in einer grundlegenden Entscheidung festgestellt (BAG, Urteil vom 21.06.1988 [AZR 1 AZR 651/86]).

Kann es Sinn und Zweck eines Streiks sein?

Auch hier ist die klare Antwort: Nein! Natürlich kann es nicht Sinn und Zweck eines Streiks sein, beim Arbeitgeber oder Kunden irreversible Schäden anzurichten, so dass zwingend notwendige Arbeiten vom Streik ausgenommen sind. Aber hierüber haben die streikführenden Parteien, also Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband zu verhandeln.

Warum nehmen Arbeitnehmer an einem Streik teil?

2. An einem Streik nehmen Arbeitnehmer teil, indem sie die Arbeit niederlegen. Das heißt, sie verlassen in der Regel den Arbeitsplatz und begeben sich etwa vor den Betrieb oder in das Streiklokal. Abmelden müssen sie sich dazu bei ihrem Vorgesetzten grundsätzlich nicht.

Ist der Streik rechtlich zulässig?

Ist der Streik jedoch rechtlich zulässig, sind weder eine Abmahnung, noch eine ordentliche oder gar eine fristlose Kündigung aufgrund einer Streikteilnahme möglich. Der Arbeitnehmer hat nach dem Ende des Streiks einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Was ist der „echte Streik“?

Der Warnstreik unterscheidet sich von einem „echten“ Streik nur dadurch, dass ihm kein endgültiges Scheitern der Verhandlungen und keine Urabstimmung vorausgegangen sind. Während der „echte“ Streik der Erzwingung eines Tarifvertrages dient, soll mit Warnstreiks lediglich die allgemeine Streikbereitschaft deutlich gemacht werden.

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