Wann ist die Protokollierung erforderlich?
Von Datenschutz.org, letzte Aktualisierung am: 5. Juli 2021 Die Protokollierung ist gemäß § 76 des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) erforderlich, um die Prüfung der Verarbeitungsprozesse unter datenschutzrechtlichen Aspekten zu ermöglichen.
Wie funktioniert die Protokollierung durch das Log-Management?
Bei der Überprüfung der durch das Log-Management gesammelten Protokolldaten lassen sich so zum Beispiel auch Lücken im Datenschutz oder unberechtigte Zugriffe aufdecken. Die Protokollierung dient jedoch nicht nur dem Datenschutz, sie muss den dadurch gemachten Vorgaben zudem ebenfalls entsprechen.
Wie lange dürfen Protokolldateien gespeichert werden?
Protokolldateien dürfen nur solange gespeichert werden, wie sie für den vorgesehenen Zweck benötigt werden. Deswegen müssen auch die Löschfristen vor Beginn der Protokollierung festgelegt werden. Da keine gesetzliche Regelung zu Löschfristen existiert, ist eine Orientierung an der Erforderlichkeit zur Zweckerfüllung ratsam.
Warum dürfen Protokolldateien nicht ausgewertet werden?
Ganz wichtig ist es zu beachten, dass Protokolldateien nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten ausgewertet werden dürfen (§ 31 BDSG). Protokolldateien dürfen nur solange gespeichert werden, wie sie für den vorgesehenen Zweck benötigt werden.
Welche Zweckbindung hat die Erhebung der Protokolldaten?
Zweckbindung: Die Erhebung der jeweiligen Protokolldaten muss an einen spezifischen Zweck gebunden sein. Anonymisierung: Sind IP-Adressen von der Erhebung betroffen oder umfangreiche Datensammlungen erforderlich, sollte eine Anonymisierung der Protokolldaten erfolgen.
Wie lange sollten die Protokolldaten gelöscht werden?
Löschfristen: Die Protokolldaten sollten in regelmäßigen Abständen auch wieder gelöscht werden. Spätestens mit Erfüllung des Zwecks oder aber dem Ende des Folgejahres der Erhebung sollte die Löschung der Protokolldaten erfolgen (s. § 76 Abs. 4 BDSG-neu). Ein entsprechendes Löschprotokoll ist gemäß Datenschutz dabei ebenso vorgeschrieben.
Wann sollte die Löschung der Protokolldaten erfolgen?
Spätestens mit Erfüllung des Zwecks oder aber dem Ende des Folgejahres der Erhebung sollte die Löschung der Protokolldaten erfolgen (s. § 76 Abs. 4 BDSG-neu). Ein entsprechendes Löschprotokoll ist gemäß Datenschutz dabei ebenso vorgeschrieben.