Was ändert sich für Patienten 2020?
Was sich 2020 für Patienten ändert. Gesundheits-Apps, Videosprechstunde, elektronische Krankschreibung – das Gesundheitswesen soll digital werden. Gesundheits-Apps, Videosprechstunde, elektronische Patientenakte – all das soll möglich werden.
Wie hole ich eine ärztliche Zweitmeinung ein?
Welche Ärzte aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen, ist auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden.
Was soll im Laufe des Jahres 2020 für Rezepte in Deutschland gelten?
Ab dem 01. März 2020 können chronisch Kranke regelmäßig benötige Medikamente mit einer Wiederholungsverordnung erhalten. Pro Rezept sind so die Erstausgabe und drei weitere Lieferungen durch die Apotheke oder den Versorger möglich.
Was ändert sich 2020 in der Altenpflege?
Das Pflegeberufegesetz löste am Januar 2020 das bisher geltende Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz ab. Es geht mit einer Neugestaltung der bisherigen Pflegeausbildung einher. Ziel ist es, die Ausbildungen zu modernisieren, attraktiver zu machen und so den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten.
Was ändert sich in der Pflege 2019?
1. Der Beitragssatz steigt um 0,5% Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte, so dass Personen ohne Kinder künftig 3,30 Prozent und Personen mit Kindern 3,05 Prozent ihres Bruttoentgelts bzw. der Bruttorente für die Absicherung der Pflegeversicherung bezahlen müssen.
Was ändert sich bei Rezepten?
Ab 2020 sollen chronisch kranke Patienten es leichter haben, ihre benötigten Rezepte zu bekommen. Dafür wird die neue Wiederholungsverordnung eingeführt. Die Patienten müssen dann nicht mehr für jedes Folgerezept in die Arztpraxis, sondern bekommen ihre Medikamente direkt in der Apotheke.
Was ändert sich bei den Rezepten?
Dosierungsangabe auf Rezepten Ärzte müssen jetzt auf jedem Rezept auch Angaben zur Dosierung machen – oder erklären, dass der Patient über eine Dosierungsanweisung oder einen Medikationsplan verfügt. Die neue Vorschrift soll die Arbeit der Mitarbeiter in Apotheken erleichtern und Rückfragen beim Arzt vermeiden.