Wer ist durch das Leistungsschutzrecht geschutzt?

Wer ist durch das Leistungsschutzrecht geschützt?

Im neuen Urheberrechtsgesetz von 1992 werden neben den Urheber*innen auch die Leistungen von Interpret*innen, von Tonträgerherstellern, von Filmproduzent*innen sowie von Sendeunternehmen geschützt. Diese neuen Rechte werden Leistungsschutzrechte oder verwandte Schutzrechte genannt und werden von SWISSPERFORM vertreten.

Welche Handlungen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt?

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Auch Computerprogramme können in Deutschland über das Urheberrecht unter Schutz gestellt werden.

Welche verwandten Schutzrechte gibt es?

Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:

  • Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke.
  • Schutz nachgelassener, d.
  • Schutz der Lichtbilder.
  • Schutz des ausübenden Künstlers.
  • Schutz des Herstellers von Tonträgern.
  • Schutz des Sendeunternehmens.
  • Schutz des Datenbankherstellers.
  • Schutz des Filmherstellers.

Was ist ein Sendeunternehmen?

Das Sendeunternehmen genießt ein Leistungsschutzrecht, u.a. das ausschließliche Recht, seine Funksendungen weiterzusenden, auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen und diese zu vervielfältigen sowie öffentlich wahrnehmbar zu machen (§ 87 UrhRG). Vgl. auch öffentliche Wiedergabe, Fernsehabkommen.

Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt?

Prinzipiell sind alle Bilder, die im Internet zu finden sind, urheberrechtlich geschützt. Man darf sie also nicht einfach kopieren und zum eigenen Zweck verwenden. Möchte man ein Foto urheberrechtlich erwerben, ist zu beachten, ob es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk handelt.

Was ist der eigentliche Inhalt der Menschenrechte?

Der eigentliche Inhalt der Menschenrechte wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) definiert, die von der Uno-Menschenrechtskommission ausgearbeitet und von der Generalversammlung am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde. Sie bildet bis heute die Grundlage des internationalen Menschenrechtschutzes.

Welche Rechte schützt ein Schadensersatzrecht?

Im Schadensersatzrecht findet sich dieser Schutz in § 823 Absatz 1 BGB. Dieser schützt jedoch nicht nur die Rechtsgüter an sich, sondern auch absolute dingliche Rechte wie beispielsweise das (ausdrücklich genannte) Eigentum.

Wie kann man die Urheberrechte prüfen?

Eigenständig kann man über Suchmaschinen prüfen, ob ein Name bereits Urheberrechte besitzt. “ Gemeinsame Registerportal der Länder ” oder “ Eucor ” sind Internetseiten, die man nutzen können oder einfach direkt über die Seite des deutschen Patenten – und Markenamts.

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