Kann man sich krank melden wenn man gekundigt hat?

Kann man sich krank melden wenn man gekündigt hat?

Ich habe gekündigt – kann ich mich krankschreiben lassen? Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, wenn Sie einen Arzt finden, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Wer zahlt bei Krankheit nach Kündigung?

Fazit. Eine Kündigung berührt grundsätzlich nicht den Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt für maximal sechs Wochen das Entgelt weiter. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung auch für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wie verhalte ich mich nach dem ich gekündigt habe?

Verhalten nach einer Kündigung

  1. Vorsicht, wenn Sie eine ein paar Tage alte Kündigung bekommen.
  2. Unterschreiben Sie nichts ohne genaue Prüfung.
  3. Werden Sie nicht gleich krank.
  4. Beginnen Sie mit der Stellensuche.
  5. Überlegen Sie möglichst vor dem Gütetermin, ob Sie Ihre Arbeit behalten oder lieber eine Abfindung wollen.

Wie verlängert sich die Kündigungsfrist?

Wenn hingegen der Arbeitgeber kündigt und Sie während der Kündigungsfrist krank oder unfallbedingt arbeitsunfähig werden, verlängert sich Ihre Kündigungsfrist.

Wie verlängert sich die Kündigungsfrist bei Krankheit oder Unfall?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, verlängert sich die Kündigungsfrist wie bei Krankheit oder Unfall. Wiederum vorausgesetzt, dass die Operation medizinisch notwendig ist. Am besten holen Sie beim Arzt eine schriftliche Bestätigung ein, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt.

Wie ändert sich die Kündigungsfrist für ihre Arbeitsunfähigkeit?

Wenn Sie selbst kündigen, ändert sich durch Ihre Arbeitsunfähigkeit nichts an der Kündigungsfrist. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, wird die Kündigungsfrist für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall unterbrochen.

Warum darf der Arbeitgeber nicht kündigen?

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig geworden sind. Ob aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls, spielt keine Rolle. Dabei gelten die oben genannten Sperrfristen.

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