Kann ein Käufer bei Ebay vom Kauf zurücktreten?
Um einen Kauf abzubrechen, müssen Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn um den Abbruch des Kaufs bitten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Sofort-Kaufen-Artikel oder um einen Auktionsartikel handelt. Der Verkäufer kann Ihre Abbruchanfrage akzeptieren oder ablehnen.
Wann kann ich Wandlung verlangen?
Ein Recht auf Wandlung besteht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Handelt es sich um einen geringfügigen Mangel, hat der Käufer Anspruch auf Verbesserung der Sache, Austausch der Sache, oder eine angemessene Preisminderung entweder als Gutschrift oder als Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises.
Ist der Verkäufer verpflichtet die Ware gegen Zahlung des Kaufpreises zu liefern?
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware wie beschrieben gegen Zahlung des Kaufpreises zu liefern (siehe § 433 BGB). In § 6 Nr.10 der eBay-AGB wird gar verlangt, dass Verkäufer „in der Lage sein (müssen), die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen“.
Wie darf der Verkäufer die Lieferung verweigern?
Unter besonderen Umständen darf der Verkäufer die Lieferung verweigern. Dies ist aber nur möglich, wenn der Artikel untergegangen ist oder dem Verkäufer die Lieferung unzumutbar ist. Beachten Sie: Grundsätzlich bleibt der Verkäufer auch bei Untergang der Sache weiterhin zur Lieferung verpflichtet.
Ist der Verkäufer verpflichtet eine gleichwertige Ware zu liefern?
Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Ware oder zumindest einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Weigert sich der Verkäufer oder behauptet er, dass die Lieferung unmöglich geworden ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern.
Warum wird die Ware nicht in der angegebenen Lieferzeit geliefert?
Ware wird nicht in der angegebenen Versandzeit geliefert: Hat der Käufer den Artikel schon bezahlt, kann er auch die Lieferung der Ware verlangen. Geht die Ware nicht in der angegeben Lieferzeit ein, so empfiehlt es sich, zunächst den Verkäufer anzuschreiben und ihn unter Fristsetzung zur Lieferung des Artikels aufzufordern.