Wie kann ich mein Geburtsname wieder annehmen?
Sie dürfen jederzeit zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren – oder zu jedem anderen Familiennamen oder Ehenamen, den Sie bereits einmal trugen. Einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Hierzu benötigen Sie dann den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Wie kann ich mein Geburtsname ändern lassen?
Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt? Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt. Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Wann kann der Namen eines Kindes geändert werden?
Diese können Bestandteil des Namens werden und unterliegen besonderen Voraussetzungen. Wird nach der Geburt eines Kindes, etwa durch nachträgliche Heirat, ein gemeinsames Sorgerecht begründet, dann haben die Eltern binnen 3 Monaten die Möglichkeit, den Namen des Kindes entsprechend zu ändern.
Ist die Änderung des Namens von Minderjährigen möglich?
Änderung des Namens von Minderjährigen. Wird nach der Geburt eines Kindes, etwa durch nachträgliche Heirat, ein gemeinsames Sorgerecht begründet, dann haben die Eltern binnen 3 Monaten die Möglichkeit, den Namen des Kindes entsprechend zu ändern. Auch wenn eine Vaterschaft angefochten wird, kann der Nachname des Kindes geändert werden.
Wie kann ich meinen Nachnamen ändern lassen?
Nachname ändern lassen – so gelingt’s. Deutsche Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Nachnamen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) ändern lassen. Nachnamen dürfen nur aus wichtigem Grund geändert werden.
Was sind die Gründe für die Änderung eines Vornamens?
Ganz allgemein sind als wichtige Gründe anerkannt worden, wenn ihr Vorname anstößig oder lächerlich ist und es nachvollziehbar ist, dass sie darunter leiden. Die Hürde für die Änderung eines Vornamens ist im Allgemeinen auch tiefer, als für die Änderung des Familien-bzw. Nachnamens.