Was versteht man unter einem Verzeichnis von Verarbeitungstatigkeiten?

Was versteht man unter einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

In dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung aufgeführt werden, wie u.a. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und die Datenempfänger.

Was ist Verarbeitungstätigkeit?

Als Verarbeitungstätigkeit wird im Allgemeinen ein Geschäftsprozess auf geeignetem Abstraktionsniveau verstanden. Es ist ein strenger Maßstab anzulegen, so dass jeder neue Zweck der Verarbeitung eine eigene Verarbeitungstätigkeit darstellt.

Was muss ins Verarbeitungsverzeichnis?

Welchen Inhalt muss ein Verarbeitungsverzeichnis haben?

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
  • die Zwecke der Verarbeitung;

Was ist das Verzeichnis?

Das Verzeichnis ist in erster Linie dafür gedacht, es auf Anfrage der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vorzulegen. Und Achtung: Es ist nicht der Datenschutzbeauftragte, der das Verzeichnis führen muss, sondern der Verantwortliche. Sonst besteht die Gefahr, dass sich der Datenschutzbeauftragte selbst kontrolliert.

Was sind Ordner und Verzeichnisse?

Ordner. Die Worte Ordner und Verzeichnisse haben leicht unterschiedliche Bedeutungen, obwohl sie oft für die gleiche Sache verwendet werden. Wenn man einen „Behälter für Dokumente“ meint, ist der Begriff Ordner besser geeignet. Der Begriff Verzeichnis bezieht sich auf eine strukturierte Liste von Dokumenten, Dateien und Ordnern auf dem Computer.

Was ist das Bestandsverzeichnis?

Das Bestandsverzeichnis als Teil des Grundbuches Das Bestandsverzeichnis ist ein Teil des Grundbuches, genauer ein spezielles Grundbuchblatt, auf dem wichtige Angaben zu einer Immobilie festgehalten werden können. In der Grundbuchordnung wird das Verzeichnis nicht exakt definiert.

Was darf man in Vergessenheit geraten mit dem Verzeichnis?

Es darf nicht in Vergessenheit geraten, das Verzeichnis regelmäßig zu pflegen. Die verantwortliche Stelle muss aktiv bleiben, um das Verzeichnis aktuell zu halten. Genauso wie Unternehmen die Prozesse im Qualitätsmanagement oder Sicherheitsmanagement regelmäßig überprüfen und aktualisieren müssen, ist dies auch mit den Verfahren im Datenschutz.

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