Wem gehört der eigene Körper?
Die Regel, dass der menschliche Körper und seine Teile kein Eigentum sein können, wird als no-property-principle bezeichnet.
Ist Eigentum ein Recht?
Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position. Für das Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.
Was sind Rechtsobjekte Beispiele?
Arten. Zu den Rechtsobjekten gehören Sachen (§ 90 BGB), Tiere (§ 90a BGB), Immaterialgüter (Urheberrechte, Lizenzen, Konzessionen, Patente, Markenrechte oder Schutzrechte wie Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster) und sonstige Rechte (wie dingliche Rechte oder Forderungen).
Warum sind Eigentümer und Besitzer die gleiche Person?
In der Regel sind Eigentümer und Besitzer die gleiche Person und es gilt daher die Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch deren Eigentümer ist. Gemäss Art. 641a Abs. 1 ZGB sind Tiere ausdrücklich keine Sachen.
Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?
In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Wer ist der Besitzer einer Sache?
Besitzer ist, wer während einer bestimmten Dauer nach der allgemeinen Verkehrsauffassung über eine Sache verfügen kann und auch einen entsprechenden Willen zur Verfügung über die Sache hat ( Art. 919ff. ZGB ).
Was ist eine eigenständige Besitznahme?
Möglich ist aber auch eine sogenannte Aneignung, worunter eine eigenständige Besitznahme zu verstehen ist, in der Absicht, Eigentümer zu werden ( Art. 718 ZGB ). Voraussetzung hierfür ist, dass das betreffende Tier zuvor herrenlos ist, also keine Rechte Dritter an ihm bestehen ( Art. 719 und 729 ZGB ).