Sind telefonumfragen erlaubt?
Ungebetene Anrufe von Marktforschern mögen nerven, sind aber erlaubt. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Anrufe zur Markt- und Meinungsforschung stellen nämlich grundsätzlich keine unerlaubte Telefonwerbung dar, erklärt die Bundesnetzagentur.
Ist die telefonumfragen gefährlich?
Trickbetrug am Telefon: Jetzt wird es schon bei ganz harmlosen Umfragen gefährlich. Wenn harmlose Umfragen zu Abo-Fallen werden, fühlen sich Betroffene im ersten Moment hilflos. Und die Methoden werden immer gerissener. Eine neue Vorgehensweise der Trickbetrüger ist, durch Telefonterror einen Rückruf zu bezwecken.
Was ist die datenschutzrechtliche Einwilligung bei telefonischen Umfragen?
Die datenschutzrechtliche Einwilligung bei telefonischen Umfragen Die wichtigste Voraussetzung zur Erhebung von personenbezogenen Daten stellt unter anderem die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a DSGVO dar.
Was ist eine unzumutbare Belästigung bei Telefonumfragen?
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine solche unzumutbare Belästigung bei Telefonumfragen ohne vorherige Einwilligung anzunehmen. Ein solches Vorgehen ist somit verboten. Wenn die Befragung hier also ohne die Einwilligung des Angerufenen geschieht, greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Ist die Telefonbefragung eine Wettbewerbshandlung?
Wenn die Telefonbefragung das Ziel hat, den Absatz, den Bezug von Waren, die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen zugunsten des eigenen oder fremden Unternehmens zu fördern, liegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG eine Wettbewerbshandlung vor.
Sind die erhobenen Daten einer Telefonbefragung gemäß DSGVO besonders schützenswert?
Die erhobenen Daten einer Telefonbefragung sind, soweit sie einer Person zuordenbar sind, personenbezogen und damit gemäß DSGVO besonders schützenswert.