Wo über Unternehmen beschweren?
Die BaFin empfiehlt Ihnen, sich schriftlich beim beaufsichtigten Unternehmen zu beschweren. Schildern Sie Ihr Anliegen und Ihr Problem möglichst genau. Wichtig: Bitten Sie auch um eine schriftliche Stellungnahme. So haben Sie die Entscheidung des Unternehmens später schwarz auf weiß vorliegen.
Was tun bei Ärger mit der Bank?
Wer mit der Beratung oder den Gebühren seiner Bank unzufrieden ist oder sich in einem Streitfall mit dem Geldhaus nicht einig wird, kann sich an eine Ombudsstelle wenden. Wenn sich die Bank und der Kunde streiten, können sich Kunden an eine Schlichtungsstelle wenden.
Wie lange ist die Notfrist für ein Beschwerdegericht?
Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) nach Wahl des Beschwerdeführers entweder beim Ausgangsgericht (iudex a quo) oder beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) einzureichen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO).
Was ist die sofortige Beschwerde in der zweiten Instanz?
Die sofortige Beschwerde ist auf erstinstanzliche Entscheidungen beschränkt. Gegen Beschlüsse der zweiten Instanz gibt es die Rechtsbeschwerde, die aber einer Zulassung durch Gesetz oder durch das Ausgangsgericht bedarf. Nach der Rechtsprechung ist die sofortige Beschwerde auch gegen Beschlüsse statthaft, die gegen den Grundsatz des rechtlichen
Wie ist die Berechtigung einer Beschwerde geprüft?
Im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens wird die Berechtigung einer Beschwerde geprüft. Wie der Arbeitgeber einer berechtigten Beschwerde abhilft, ist dagegen nicht Verhandlungsgegenstand. Erachtet die Einigungsstelle eine Beschwerde als berechtigt, so hat der Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe zu schaffen.
Wann ist die sofortige Beschwerde einzulegen?
Die sofortige Beschwerde… ist binnen 1 Monat nach Zustellung der Entscheidung, spätestens binnen 5 Monaten ab Verkündung, beim Beschwerdegericht einzulegen. findet statt gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte.