Wie entsteht eine Gefährdung in der Arbeitssicherheit?
Im Falle der Arbeitssicherheit gilt: Eine Gefährdung entsteht, wenn ein Mensch räumlich und zeitlich in Kontakt mit einem verletzungsbewirkenden Faktor kommen kann. Dabei können mehrere gefahrbringende Bedingungen zusammenspielen.
Was ist eine abstrakte Gefahr?
1) eine abstrakte Gefahr, eine sich abzeichnende Gefahr, eine akute Gefahr sein, eine allgegenwärtige Gefahr darstellen, eine von etwas/jemandem ausgehende Gefahr sein, eine augenscheinliche Gefahr sein]
Was fordert die GHS für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen?
Auch die Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem globalen System GHS fordert das Anbringen eines Signalworts auf dem Kennzeichnungsetikett je nach Gefahrenkategorie: Achtung (engl. warning, Abkürzung Achtg.) oder Gefahr ( danger, Abk. Gef., alle ohne Ausrufezeichen).
Welche Gefahren liegen unter dem Grenzrisiko?
Als Restrisiko werden Gefahren bezeichnet, deren Risiko unterhalb des Grenzrisiko s liegen. Diese Gefahren werden also toleriert. Grenzrisiko bezeichnet das höchste akzeptable Risiko, unter dem eine Situation noch sicher ist.
Was ist die konkrete Gefahr in einem Einzelfall?
Die konkrete Gefahr ist mithin die in einem Einzelfall bestehende Gefahr, die abstrakte Gefahr das bloß gedachte Geschehen, das dem Erlass von Rechtsnormen zugrunde liegt. Beispielsweise ist der nicht korrosionssichere Heizöltank des Eigentümers X konkret gefährlich, nicht korrosionssichere Heizöltanks allgemein sind abstrakt gefährlich.
Wie unterscheiden sich abstrakte und konkrete Gefahren?
Abstrakte und konkrete Gefahr unterscheiden sich auch nicht hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Es ist bei der abstrakten Gefahr vielmehr so, dass die Gefahrenquelle kein konkreter einzelner Sachverhalt ist, sondern ein gedachter, typisierter Lebenssachverhalt,…
Was ist der rechtswissenschaftliche Zugang zur Gefahrenabwehr?
Der rechtswissenschaftliche Zugang zielt im Verwaltungsrecht auf die polizei- und ordnungsrechtliche Aufgabe der Gefahrenabwehr ab. Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt (objektiv gegebene Gefahr).