Wie konnen sie ihren Namen schutzen?

Wie können sie ihren Namen schützen?

Sie können über gängige Suchmaschinen prüfen, ob der Name geschützt ist. Hierbei können Sie Identitätsrecherchen oder Ähnlichkeitsrecherchen ausüben. Legen Sie vorab fest, in welchen Ländern Ihr Name geschützt werden soll.

Was unterliegt dem Schutz durch das Urheberrecht?

Dem Schutz durch das Urheberrecht unterliegt dabei die konkrete Wiedergabe einer Idee, also schutzwürdig gilt demnach die Art und Weise wie etwas dargeboten wird. Nicht zuletzt setzt der Urheberschutz ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität voraus, welches sich von der alltäglichen Gestaltung abhebt.

Welche Leistungen sind urheberrechtlich geschützt?

Der Gesetzgeber definiert, wann ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Welche schöpferischen Leistungen gemäß Urheberrecht als geschützte Werke gelten, ergibt sich aus dem UrhG. Ein Blick in § 2 Abs. 1 UrhG verrät, dass dazu insbesondere die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zählen.

Welche Kriterien gelten für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch?

Ein weiteres Kriterium für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch oder auch bei allen sonstigen Werken ist die geistige Tätigkeit. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um die Umsetzung einer Idee. Denn ein spontaner Geistesblitz allein gilt somit urheberrechtlich als nicht schützenswert.

Wie kann man die Urheberrechte prüfen?

Eigenständig kann man über Suchmaschinen prüfen, ob ein Name bereits Urheberrechte besitzt. “ Gemeinsame Registerportal der Länder ” oder “ Eucor ” sind Internetseiten, die man nutzen können oder einfach direkt über die Seite des deutschen Patenten – und Markenamts.

Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt?

Prinzipiell sind alle Bilder, die im Internet zu finden sind, urheberrechtlich geschützt. Man darf sie also nicht einfach kopieren und zum eigenen Zweck verwenden. Möchte man ein Foto urheberrechtlich erwerben, ist zu beachten, ob es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk handelt.

Kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegen?

Ein Verstoß kann außerdem vorliegen, wenn Dritte unerlaubt ein Logo verändern, denn das Urheberrecht untersagt die Entstellung bzw. anderweitige Beeinträchtigung eines Werkes. Dies ergibt sich aus § 14 UrhG. Da es sich hierbei um ein sogenanntes Urheberpersönlichkeitsrecht handelt, kann der Urheber diese Befugnis zudem nicht übertragen.

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