Wer erbt bei einem kinderlosen Ehepaar?
Bei kinderlosen Ehen gilt der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe, und zwar gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Was viele Betroffene nicht im Blick haben: Sollten die Eltern bereits verstorben sein, erben die Geschwister oder gegebenenfalls die Nichten und Neffen.
Wie hoch ist der Pflichtteil für 2 Kinder?
Der Pflichtteil beträgt davon jeweils die Hälfte, bei einem Kind also ein Viertel, bei 2 Kindern ein Sechstel des Nachlasses.
Kann man direkt an Enkel vererben?
In einem Testament kann man darüber bestimmen, wer die frei verfügbare Quote erhält. Diesen Teil der Erbschaft können Grosseltern also direkt den Enkeln vermachen, ohne dass sie die eigenen Kinder darüber informieren müssen. Ja sogar dann, wenn die eigenen Kinder damit nicht einverstanden sind.
Kann man ein Erbe verschenken?
Als Miterbe können Sie Ihren Erbteil insgesamt an einen Dritten übertragen. Sie können den Erbteil verkaufen oder verschenken. Sie können Ihren Anteil auch nur zu einem Bruchteil auf einen Dritten übertragen. Der Übertragungsvertrag bedarf allerdings immer der notariellen Beurkundung.
Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten ohne Kinder?
Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Partner nach gesetzlicher Erbfolge zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses. Bist Du verheiratet, hast jedoch keinen Ehevertrag, erhöht sich der Erbteil Deines Partners auf die Hälfte. Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses.
Wie hoch ist das Pflichtteil für die Kinder?
Die gesetzliche Erbquote der Kinder beläuft sich auf je 1/3 des Nachlasswertes. Daraus ergibt sich eine Pflichtteilsquote von 1/6 und ein Pflichtteilsanspruch von ca. 83.333 €.
Haben Enkel einen erbanspruch?
Die Enkel eines Erblassers sind zwar grundsätzlich pflichtteilsberechtigt, haben in der Regel aber keinen gültigen Anspruch. Nur wenn ein Elternteil des Enkels – also ein Kind des Erblassers – verstorben ist, geht dessen Anspruch auf den Enkel des Erblassers über.
Wie viel können Enkelkinder steuerfrei Erben?
So gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind des Verstorbenen und auch für die Enkel – sofern die Kinder des Erblassers bereits vorher gestorben sind. Leben diese noch, gilt für die Enkel ein Freibetrag von 200.000 Euro.