Was gibt es für Klauseln?
Nach ihrem Inhalt gibt es generelle Klauseln und spezielle Klauseln. Während generelle Klauseln allgemeine Sachverhalte regeln wollen (wie etwa Haftungsklauseln, Haftungsbeschränkungen, Handelsklauseln), befassen sich spezielle Klauseln mit detaillierten Rechtsfragen.
Was sagt das BGB zu überraschenden Klauseln?
Nach § 305c Abs. 1 BGB ist eine Klausel überraschend, wenn sie nach den Umständen – insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags – so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders der AGB mit ihnen nicht zu rechnen braucht. Die unwirksame Klausel wird dann nicht Vertragsbestandteil.
Wie ist die Auslegung einer Klausel zu deuten?
Die Auslegung einer Klausel. AGB sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so zu deuten, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern verstanden werden. Dabei sind die Interessen der Verkehrskreise gegeneinander abzuwägen, die normalerweise beteiligt sind.
Was ist eine unwirksame Klausel?
Die Rechtsprechung bezeichnet das den „Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt“. Die unwirksame Klausel wird dann nicht Vertragsbestandteil. Eine überraschende Klausel muss objektiv ungewöhnlich sein. Dies ist nach den Gesamtumständen zu beurteilen.
Wie können Umstrittene Klauseln überprüft werden?
Umstrittene Klauseln können von Gerichten im Wege der Inhaltskontrolle überprüft werden. So genannte Generalklauseln in Gesetzen (Gegensatz: Spezialklausel) beinhalten zwar auch als Wortbestandteil „Klausel“, sie sind jedoch als eine abstrakt gefasste Gesetzesnorm aufzufassen und keine Klausel im hier verstandenen Sinne.
Warum sollten sie AGB-Klauseln ungeprüft verwenden?
Keinesfalls sollten Sie solche AGB-Klauseln ungeprüft verwenden, da sie in der Regel auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen sind. Beachten Sie auch, dass unwirksame AGB-Klauseln wettbewerbswidrig sein und abgemahnt werden können, mit der Folge, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist.