Ist eine E-Mail zugegangen?
Eine E-Mail gilt bei im Geschäftsbetrieb dann als zugegangen, wenn sie unmittelbar nach ihrer Absendung in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt. Der Empfänger hat sie dann noch während der üblichen Geschäftszeit zur Kenntnis zu nehmen, also von seinem Mailserver abzurufen.
Was ist eine E-Mail?
Eine E-Mail wahrt hier regelmäßig nicht die Form. Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, z.B. Angebot oder Annahme, je nach Sachverhalt.
Was ist der perfekte Anfang einer E-Mail?
Der perfekte Anfang einer Business E-Mail Die Betreffzeile, die Anrede und der erste Satz sind die wichtigsten Elemente in einer E-Mail, denn sie entscheiden oftmals darüber, ob Ihre Nachricht überhaupt gelesen und ernst genommen wird. Als Anrede können Sie sich zwischen folgenden Alternativen wählen: Sehr geehrte Frau …
Wie können sie eine E-Mail an eine unbekannte Person schreiben?
Genau so müssen Sie vorgehen, wenn Sie eine E-Mail an ein unbekanntes Publikum schreiben. Versuchen Sie, den Namen und Titel der adressierten Person herauszufinden. Falls dies unmöglich ist, entscheiden Sie, ob Sie mit einem einfachen „Hallo“ oder einem formellen „Sehr geehrte Damen und Herren“ beginnen.
Hat der Empfänger die Mail noch zur Kenntnis genommen?
Der Empfänger hat sie dann noch während der üblichen Geschäftszeit zur Kenntnis zu nehmen, also von seinem Mailserver abzurufen. Tut er das nicht, gilt die Mail trotzdem spätestens mit Geschäftsschluss als zugegangen.
Wie lange ist die Einwilligung für E-Mails erloschen?
Nach so langer Zeit ist eine Einwilligung für Newsletter und Werbemails dann erloschen. Wichtig ist, dass Sie diesen Punkt beim Kauf von E-Mail-Adressen beachten. Die Empfänger müssen eingewilligt haben. Die Einwilligung darf nicht zu lange her sein. 4. Downloads, pdfs und Whitepaper und Koppelungsverbot
Was sind die wichtigsten Fehler bei Mailings und Newslettern?
Auch bei Newslettern spielen Wettbewerbsrecht und Verbraucherrechte eine Rolle. Einer der häufigsten Fehler bei Mailings und Newsletter sind unvollständige Preisangaben. Zu den Preisangaben gehören: Preis, Hinweis auf die MwSt., Hinweis auf Versandkosten, ggf. weitere Angaben wie Grundpreise.