Ist ein Nahrungsergänzungsmittel neuartig?
Für den Sonderfall, dass ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel darstellt oder eine neuartige Zutat enthält, sind die Regelungen der Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel-Food-Verordnung) zu beachten. Demnach darf das Produkt nur nach einer Zulassung oder Meldung vertrieben werden.
Wer darf Nahrungsergänzungsmittel verkaufen?
Es gibt keine Regulierung, wer Nahrungsergänzungsmittel verkaufen darf und wer nicht. Theoretisch darf das jeder tun. Es ist also wichtig, transparente und hochwertige Anbieter zu kennen, denen Sie vertrauen schenken und bei denen Sie Ihre Nährstoffe beziehen können.
Ist der heutige Beitrag Nahrungsergänzungsmittel kritisch?
Der heutige Beitrag soll Nahrungsergänzungsmittel per se nicht loben oder Ihre Sichtweise zerstören, sondern abwägen und kritisch sein. Kritisch vor allem, denn es gibt viele Probleme, Risiken und schwarze Schafe auf dem Markt für Nahrungsergänzungen.
Was gilt bei Nahrungsergänzungsmitteln?
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt wie bei gesunden Lebensmitteln oder bei einer neuen Uhr: Wer wirkliche Qualität haben möchte, sollte bereit sein, ein paar Euro mehr dafür auszugeben. Je billiger und je weniger transparent der Hersteller, desto weniger Wirkung ist zu erwarten.
Was gelten für Nahrungsergänzungsmittel?
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten dieselben strengen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit wie für alle Lebensmittel. So dürfen gemäß Basis-Verordnung (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) nur sichere Lebensmittel vertrieben werden.
Welche Tools eignen sich für Netzwerk-Analyse?
Um sich einen schnellen Überblick über den Netzwerkverkehr zu verschaffen, reichen in den meisten Fällen kostenlose Netzwerkanalyse – Tools aus. Allen voran ist das Tool SmartSniff für die Netzwerk-Analyse besonders gut geeignet, weil es aus einer einzelnen Datei besteht, nicht installiert werden muss und leicht zu bedienen ist.
Welche Vorschriften gelten für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln?
Für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige Lebensmittel. Gemäß den Vorgaben der LMIV dürfen Informationen über Lebensmittel für den Verbraucher generell nicht irreführend sein ( Art. 7 Abs. 1 LMIV, allgemeines Verbot der Täuschung).