Wie sind Überstunden gesetzlich geregelt?
Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Wie viele Überstunden sind Pflicht?
Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig.
Wie hoch ist ein überstundenzuschlag?
Berechnen lässt sich dieser anhand der vertraglichen Klauseln. Oft liegt der Zuschlag dann zwischen 15 und 40 Prozent des regulären Stundenlohns.
Wie kann ich die Überstunden berechnen?
Bei einer festen Vergütung pro Monat, die unabhängig von den gearbeiteten Stunden aufgebracht werden muss, sollten Arbeitgeber zuerst den jeweiligen Stundenlohn in brutto herausfinden, bevor sie die Überstunden berechnen können. Es existieren dabei mehrere Methoden, wie die Berechnung der Überstunden vonstattengehen kann.
Wie ist die genaue Anzahl der Überstunden erfasst?
Die genaue Anzahl von Überstunden ist nirgends festgelegt oder erfasst, sondern richtet sich ganz nach dem individuellen Arbeitnehmer. Wie Sie bereits erkennen, könnte niemand beweisen, ob Sie die Anzahl der Überstunden wirklich geleistet haben. Insofern sollte man die Arbeitszeiten immer ordnungsgemäß erfassen.
Wie müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Überstunden berechnen?
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Einigung über die Bezahlung von Überstunden getroffen, ist der branchenübliche Satz zu zahlen. Arbeitnehmer, die sich geleistete Überstunden auszahlen lassen möchten, müssen vorher ihre Überstunden berechnen. Die Überstundenberechnung richtet sich nach der üblichen Entlohnung des Arbeitnehmers.
Wie kann ich die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen?
Möchten Sie die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen: 1. Teilen Sie das dreifache Gehalt in brutto im Monat durch 13 Wochen und das Ergebnis aus dieser Berechnung erneut durch die Anzahl der Stunden in der Woche. (Bruttomonatsgehalt x 3 : 13) : Wochenstunden = Bruttostundenlohn