Was wird als Diebstahl bezeichnet?
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Wann ist Gewahrsam gesichert?
Ansicht 5: Vollendete Wegnahme bei Illation: Der Täter begründet neuen Gewahrsam durch das Sichern der Beute. Der Täter begründet demnach neuen Gewahrsam, wenn er die tatsächliche Herrschaft über eine Sache erlangt und ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse mehr entgegenstehen.
Was ist die Aneignung im zivilrechtlichen Sinn?
Die Aneignung im zivilrechtlichen Sinn ist nicht zu verwechseln mit dem strafrechtlichen Begriff der Aneignung im Rahmen des Diebstahls gemäß § 242 Absatz 1 Strafgesetzbuch ( StGB ). Der Diebstahl zeichnet dadurch aus, dass der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und dies in Zueignungsabsicht tut.
Ist die beabsichtigte Aneignung vorübergehend?
Dagegen könnte man natürlich einwenden, dass die beabsichtigte Aneignung nur vorübergehend sein muss und grundsätzlich dann vorliegt, wenn der Täter einen positiven Umgang mit der Sache anstrebt, sie also nicht vernichten oder beschädigen möchte (dann § 303 StGB).
Was ist der objektive Tatbestand des Diebstahls?
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem subjektiven Tatbestand des Diebstahls. Der objektive Tatbestand ist Gegenstand eines weiteren Aufsatzes. Siehe auch die Kategorien StGB sowie Strafrecht. Im Folgenden soll die Erläuterung des Prüfungsschemas zum Diebstahl fortgesetzt werden.
Was ist der Begriff Aneignung?
Der Begriff Aneignung (auch: Okkupation) bezeichnet im deutschen Sachenrecht eine Form des originären Eigentumserwerbs, also des Eigentumserwerbs kraft Gesetzes. Dieser Erwerbstatbestand ist in den §§ 958 bis 964 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB) normiert.