Kann man zu viel gezahlt werden?
Zu viel gezahltes Gehalt muss nicht immer zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung sei dann theoretisch noch möglich. Anders sehe es aus, wenn man mit dem Geld zum Beispiel eine Reise mache oder einen Restaurantbesuch bezahle.
Ist die zu viel gezahlte Summe zu hoch?
Oder wenn die zu viel gezahlte Summe so hoch ist, dass er etwas hätte merken müssen. Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben.
Wann muss man das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten?
Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben.
Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?
„Geld hat man zu haben“. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeitnehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.
Welche Ausweg gibt es aus der Rückzahlungspflicht?
Einen Ausweg aus der Rückzahlungspflicht bietet das Bürgerliche Gesetzbuch auch: Gemäß § 818 Absatz 3 BGB muss zu viel gezahltes Gehalt nicht zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer den Fehler nicht bemerkt und den Betrag bereits für etwas ausgegeben hat, dessen Gegenwert sich nicht mehr in seinem Vermögen befindet.
Ist der Arbeitnehmer zu viel gezahlt?
„Setzt der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt ein, um sich zum Beispiel ein Auto oder Aktien zu kaufen oder eine Sondertilgung bei einem Kredit vorzunehmen, verbleibt der Wert in seinem Vermögen“, erklärt Rechtsanwalt Eckert. Eine Rückzahlung sei dann theoretisch noch möglich.
Hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben?
Im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gehalts hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben. Geht man davon aus, dass das zu viel gezahlte Gehalt seine Berechtigung hat, spricht aus Sicht des Arbeitnehmers natürlich nichts dagegen, es auch auszugeben. In letzterem Fall spricht man von einer Entreicherung.