Kann man Handynummer Vertrag Prepaid mitnehmen?
Die Portierung von einem alten auf einen neuen Laufzeitvertrag ist bei allen Anbietern problemlos möglich. Soll eine Prepaid-Nummer portiert werden, verlangt der alte Anbieter eine sogenannte Verzichtserklärung für die Inanspruchnahme des bisherigen Prepaid-Angebots.
Was passiert mit meiner Nummer wenn der Vertrag ausläuft?
Neuer Vertrag, alte Nummer Die Rufnummernmitnahme ist sowohl bei als auch vor und noch eine Weile nach Vertragsende möglich. Viele Anbieter ermöglichen die Portierung noch bis zu 90 Tage nach Vertragsende, der Antrag muss aber bei zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages vorliegen.
Wie kann ich eine Telefonnummer mitnehmen?
Telefonnummer mitnehmen: So klappt es bei Festnetz und Mobilfunk reibungslos. Ganz gleich ob Sie eine Rufnummernmitnahme bei einem Discounter wie Aldi Talk oder Congstar, direkt bei O2, der Telekom oder Vodafone beantragen. Allen voran steht ein Anbieterwechsel mit einer K ndigung.
Kann die alte Rufnummer bei der Telekom mitgenommen werden?
Die alte Rufnummer kann nicht in einen neuen Vertrag bei der Telekom mitgenommen werden. Meine Leidenschaft und Expertise ist alles rund um via Funk, LTE, 5G und Hybrid. Du kannst nur mit der Rufnummer eine nachträgliche Portierung zu einem Anbieter ohne Vertragslaufzeit machen (Congstar Prepaid als Beispiel).
Wann muss der neue Anbieter seine Rufnummer mitnehmen?
Wer seine Rufnummer aus einem noch laufenden Vertrag mitnehmen möchte, muss beim Anbieter das sogenannte Opt-In setzen, also seine Zustimmung zum Rufnummernportierung noch vor Vertragsende geben. Dieses ist normalerweise 30 Tage gültig. In dieser Zeit muss der neue Anbieter die Nummer abrufen.
Wie funktioniert die Mitnahme der Rufnummer bei Prepaid?
Die eigentliche Mitnahme der Rufnummer ist ganz einfach: Beim neuen Anbieter muss ein Formular ausgefüllt werden, auf dem man die Portierung selbst beantragt, auch den alten Anbieter sollte man bei der Kündigung um die Freigabe der Rufnummer bitten. Bei Prepaid-Tarifen kommt noch eine Verzichtserklärung hinzu.