Kann ich den Umgang mit dem Kindsvater verbieten?
Die Mutter darf dem Vater den Umgang mit dem eigenen Kind nur dann verweigern, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch den Vater nachweislich beeinträchtigt wird oder der Vater eine Suchterkrankung hat. Als Vater kann man sein Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
Kann das Kind zum Umgang gezwungen werden?
Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient.
Was passiert bei kindesentzug?
Kindesentziehung ist in Deutschland eine Straftat nach § 235 StGB und fällt unter den Begriff Entführung – in diesem Fall speziell handelt es sich um Kindesentführung. Laut § 235 StGB kann die Kindesentführung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder auch Geldstrafe sanktioniert werden.
Was darf die Verweigerung von Tests führen?
Die Verweigerung darf allerdings nicht soweit führen, dass Schüler und deren Eltern bei der Verweigerung von solchen Tests sanktioniert werden. Verweigern die Eltern die Zustimmung, wird durch den Distanzunterricht das Infektionsschutzgesetz weiterhin erfüllt. Die Verweigerung von Tests findet ihre Grundlage im Art. 2 Abs. 1 GG.
Ist eine Verweigerung des Schnelltests nicht gegeben?
Bei einer Verweigerung des Schnelltests ist diese Grundlage aber nicht gegeben, da die Schulpflicht weiterhin erfüllt wird. Dem Kind wird in diesem Fall der Zugang zum Distanzunterricht gewährt. Eltern und Kinder sollen aber nicht durch Druck von außen zu einem Test gezwungen werden, mit dem sie nicht einverstanden sind.
Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?
Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.
Ist eine Verweigerung des Umgangsrechts möglich?
Eine Verweigerung des Umgangsrechts sollte immer mit dem Jugendamt als erste Beratungsstelle besprochen werden. Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte.