Was ist mit den beiden Kurzwaffen geregelt?

Was ist mit den beiden Kurzwaffen geregelt?

Aber mit den beiden anderen Kurzwaffen ist das Kontingent voll und man muss sich etwas mehr Gedanken über weitere Anschaffungen machen. Für Sportschützen ist dies recht genau geregelt im §14 Abs. 3 WaffG: Also das Wichtigste dabei ist, dass es ohne die Teilnahme an Wettkämpfen überhaupt nicht geht.

Welche Gebühren fallen für die Eintragung der Waffen an?

Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Karte sowie für die Eintragung der Waffen an. Diese liegen zwischen 35 und 80 Euro für die Ausstellung und bei etwa 20 Euro pro Waffe für die Eintragung. Hinzu kommen die Ausgaben für den notwendigen Sachkundelehrgang und die staatliche Prüfung.

Wie sollte man den Antrag für eine weitere Waffe begründen?

Man sollte also den Antrag für jede weitere Waffe genau begründen. Jäger benötigen keine Bedürfnisbescheinigung eines Sportverbandes, daher werden diese Anträge von der Waffenbehörde geprüft. Die Regelung hierzu findet man in der WaffvWV Nr. 13.2: BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition.

Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?

Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.

Welche Kurzwaffen dürfen nicht verboten werden?

Die Regelung hierzu findet man in der WaffvWV Nr. 13.2: BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Ge-schosse mindestens 200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d BJagdG) zugelassen sein.

Was ist der Nachweis der sicheren waffenaufbewahrung?

Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.

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