Wie werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände aufbewahrt?
Sorgfältig und sicher werden die dem Waffenrecht unterliegenden Gegenstände – d.h. außer Waffen auch vom Waffenrecht umfasste Munition – nach § 13 AWaffV jedenfalls nur dann aufbewahrt, wenn sie vor dem unberechtigten Zugriff geschützt sind.
Ist die Aufbewahrung eines geladenen Gewehres unzulässig?
Die Aufbewahrung eines geladenen Gewehres im Schlafzimmerschrank ist auch dann unzulässig und ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten, wenn das Schlafzimmer nur für den Waffenbesitzer zugänglich ist und nur dieser den Schlüssel zum Schrank besitzt. (VGH München, 11. 6. 2001, AZ: 21 ZB 01.631)
Wie handele es sich mit den Schusswaffen nach dem Gebrauch?
Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel. Dementsprechend habe für den Gesetzgeber keine Veranlassung bestanden, ausdrücklich die Aufbewahrung geladener Waffen zu untersagen.
Was bietet die Rechtsprechung zum Thema Aufbewahrung von Schusswaffen?
Trotzdem bietet die Rechtsprechung zum Thema „Aufbewahrung von Schusswaffen“ hin und wieder Überraschendes. Zum Beispiel der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 3. März 2014 (AZ: 6 B 36.13). Dabei entschied das BVerwG über die Nichtzulassung einer Revision durch das Oberverwaltungsgericht Münster.
Ist der Umgang mit Kriegswaffen verboten?
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.
Welche Waffen müssen verschlossen werden?
Schlagstock) bzw. nur mit einem kleinen Waffenschein (Schreckschusspistole). Andere müssen verschlossen transportiert werden. Effektive Waffen: Es gibt durchaus effektive Selbstverteidigungswaffen. Pfefferspray schaltet einen Angreifer erstmal aus und ihr habt Zeit zur Flucht.
Was ist bei den Ausleihen der Waffe zu beachten?
Grundsätzlich ist bei allen Ausleihen von Waffen nach § 38 Abs. 1 des WaffG neben dem Personalausweis ein Beleg mitzuführen, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht. Neben diesen Angaben ist es außerdem ratsam, die Daten der Waffe zu notieren.
Ist der Erwerb von Munition möglich?
Der Erwerb von Munition ist allerdings für den Jungspund nicht möglich. Grundsätzlich ist bei allen Ausleihen von Waffen nach § 38 Abs. 1 des WaffG neben dem Personalausweis ein Beleg mitzuführen, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht.