Ist das ein Angebot?
Das Angebot (oder Antrag) ist eine Willenserklärung, durch die der Anbietende eine bestimmte Person zum Kauf einer bezeichneten Ware zu angegebenen Bedingungen auffordert. Sie gelten, auch wenn sie das Wort “Angebot“ enthalten, nicht als Antrag im rechtlichen Sinn; denn der Anbieter will sich nicht verpflichten.
Ist dein Angebot noch aktuell?
In 145 BGB heißt es: „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. “ Ein Angebot erlischt, wenn es abgelehnt oder nicht rechtzeitig angenommen wird. Das steht in 146 BGB.
Was ist die Angebotsfrist?
Unter der Angebotsfrist versteht man den Zeitraum, in dem ein Bieter sein Angebot erarbeiten und beim öffentlichen Auftraggeber einreichen muss.
Wann ist ein Angebot wirtschaftlich?
Wenn die Leistung besonders dringlich ist. Wenn die Leistung nach Art und Umfang nicht erschöpfend festgelegt werden kann. Wenn die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht. Wenn es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist.
Was ist die rechtliche Bindung an ein Angebot?
Mit dem Angebot, rechtlich Antrag genannt, richtet sich der Anbieter (Händler, Dienstleistungsunternehmer) an eine bestimmte Person und erklärt dieser, unter welchen Bedingungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Dienstleistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich grundsätzlich an sein Angebot gebunden.
Was bedeutet Bindefrist bei Ausschreibungen?
Die Bindefrist eines Angebots bestimmt den Zeitraum, in dem ein Bieter an sein Angebot zivilrechtlich gebunden ist und es nicht zurückziehen oder ändern kann. Diese Frist muss unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeit zur Prüfung und Wertung der Angebote angemessen sein.
Wann endet die Bindefrist?
Die Bindefrist beträgt regelmäßig 60 Kalendertage. In begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber eine längere Frist festlegen. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.
Was ist das wirtschaftlichste Angebot?
Am wirtschaftlichsten ist das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Dieses wiederum wird anhand von Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, Preis, Umwelteigenschaften, Zweckmäßigkeit, Betriebskosten, Lebenszykluskosten etc. bewertet, die bereits in der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wurden.
Was bedeutet kein wirtschaftliches Angebot?
Mit dem fehlenden wirtschaftlichen Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung werden sämtliche Wertungsstufen erfasst: Werden Angebote zwingend oder fakultativ ausgeschlossen, fehlt den Unternehmen die Eignung oder werden unannehmbar niedrige oder hohe Angebote abgegeben, so liegt kein wirtschaftliches Angebot vor.