Welche Rechte habe ich an meinem Bild?
Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Denn gleichermaßen gilt das Recht am eigenen Bild bei einem Video oder sogar einem Gemälde. Wichtig!
Ist das Recht am eigenen Bild ein Grundrecht?
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen?
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Ist die bloße Aufnahme eines ungewollten Fotos geschützt?
Die bloße Aufnahme eines ungewollten Fotos oder Videos wird nicht über das geschützt. Das Recht am eigenen Bild schützt nur vor Veröffentlichung, Verbreitung und Zurschaustellung. Dennoch müssen Sie nicht aktzeptieren, wenn von Ihnen ohne Erlaubnis ein Foto, Bild oder Video aufgenommen wird.
Welche Regeln gelten für ungewollte Fotoaufnahmen über eine Person?
Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze: