Wann darf ein Streik gefuhrt werden?

Wann darf ein Streik geführt werden?

Streik: Er muss verhältnismäßig sein. Arbeitskämpfe dürfen nur dann geführt werden, wenn sie zur Erreichung des angestrebten Kampfziels geeignet, erforderlich und angemessen sind. Ein Streik darf immer nur das letzte Mittel, also „ultima ratio“ zur Durchsetzung der eigenen Interessen sein.

Was sind die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik?

Für einen solchen rechtmäßigen Streik müssen allerdings 5 Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Voraussetzung eines Streiks: Ein Streik kann rechtmäßig sein, wenn er nicht einfach von beliebigen Gruppen von Arbeitnehmern in die Wege geleitet werden; vielmehr muss er zwingend von einer Gewerkschaft initiiert werden (Art. 9 Abs. 3 GG).

Ist ein Streik verhältnismäßig?

Ein Streik muss wie jede arbeitsrechtliche Maßnahme auch verhältnismäßig sein. Das Arbeitskampfmittel „Streik“ ist deshalb rechtswidrig, wenn es zur Erreichung der von der Gewerkschaft formulierten Ziele offensichtlich ungeeignet, unangemessen oder nicht erforderlich ist!

Wie schützt sie ihr Tarifvertrag vor Streik?

Sofern Sie Tarifvertragspartner sind, schützt sie das – jedenfalls während der Laufzeit des Tarifvertrags – vor einem Streik.

Wie ist die Rechtmäßigkeit eines Streiks festzustellen?

Um allgemein die Rechtmäßigkeit eines Streiks festzustellen, gibt es nur wenige verfassungsrechtliche Vorgaben und rechtliche Grundsätze. Die Verantwortung für das Arbeitskampfrecht tragen die Arbeitsgerichte, die in der Regel im Wege des einstweiligen Rechtschutzes darüber entscheiden.

Was ist ein unbefristeter Streik?

Unbefristeter Streik. Üblicher Fall der Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern bei gescheiterten Tarifverhandlungen. Warnstreik. Kurzer Streik in einem Betrieb im Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen (sowie etwa Anfang April 2008 bei der Deutschen Post AG) Schwerpunktstreik. Nur die wichtigsten Betriebe eines Tarifgebiets werden bestreikt.

Kann es Sinn und Zweck eines Streiks sein?

Auch hier ist die klare Antwort: Nein! Natürlich kann es nicht Sinn und Zweck eines Streiks sein, beim Arbeitgeber oder Kunden irreversible Schäden anzurichten, so dass zwingend notwendige Arbeiten vom Streik ausgenommen sind. Aber hierüber haben die streikführenden Parteien, also Gewerkschaft und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband zu verhandeln.

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