Ist Steuerhinterziehung eine Straftat?
In Deutschland ist die Steuerhinterziehung eine Straftat, § 369 ff. AO. Danach macht sich strafbar, wer gegenüber den Finanz- oder anderen Behörden unrichtige bzw.
Wie kommt es zu Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird begangen, wenn bei Finanzbehörden sowie Behörden, die steuerliche Beiträge erheben, vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden, wenn steuerlich wichtige Tatsachen den Finanzbehörden nicht mitgeteilt werden oder wenn die Nutzung von Steuerstemplern und Steuerzeichen …
Ist Steuerverkürzung eine Straftat?
Die leichtfertige Steuerverkürzung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung erfolgt aber weder ein Eintrag in das Bundeszentralregister, noch sind Sie nach einer leichtfertigen Steuerverkürzung vorbestraft.
Wie kann der Steuerbetrug begangen werden?
Der Steuerbetrug kann von verschiedenen Personen begangen werden, wie bspw. den Organen eines Unternehmens. Die Anstiftung zum Steuerbetrug ist ebenfalls strafbar. Der Steuerbetrug wird mit einem Strafverfahren verfolgt, wobei die Tat nach 10 Jahren verjährt ist.
Was ist ein Steuerbetrug?
Steuerbetrug liegt vor, wenn zur Begehung von Steuerhinterziehung vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zur Täuschung gebraucht werden. Ein Steuerbetrug geht daher meist mit einer Steuerhinterziehung einher. Es handelt sich dabei um ein Vergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft.
Was soll ein Steuerbetrug darstellen?
Steuerbetrug soll eine qualifizierte Form der Steuerhinterziehung darstellen und so wiederum die doppelte Bestrafung ausschliessen. Ein wichtiger Unterschied besteht auch darin, dass beim Steuerbetrug, anders als bei der Steuerhinterziehung welche auch fahrlässig begangen werden kann, Vorsatz erforderlich ist.
Wie lange wird ein Steuerbetrug bestraft?
Bestraft wird das Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 30’000.-. Steuerbetrug ist ein Tätigkeitsdelikt, es muss also nicht zum vollendeten Steuerbetrug kommen. Es genügt bereits, dass jemand vorsätzlich bspw. eine inhaltlich unwahre Urkunde an die Steuerbehörde einreicht.