Wann bekommt man eine gesetzliche Betreuung?
Eine Betreuung wird angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht besorgen kann.
Kann jeder gesetzlicher Betreuer werden?
Gesetzlicher Berufsbetreuer kann grundsätzlich erst einmal jede volljährige, geschäftsfähige Person werden, die geeignet ist, die einzelnen Aufgabenkreise rechtlich zu besorgen. In der Realität verlangen die Betreuungsgerichte und -behörden allerdings Nachweise über entsprechende Lehrgänge.
Wer zahlt die gesetzliche Betreuung?
Betreute, die nicht mittellos sind, also Vermögen haben, müssen die Vergütung eines Berufsbetreuers bzw. die Aufwandsentschädigung und Auslagen des ehrenamtlichen Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen.
Was muss ein gesetzlicher Betreuer tun?
Gesetzliche Vertretung des Betreuten Der Betreuer hat die Aufgabe, im Rahmen seines Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten (§ 164 BGB).
Wer kann nicht zum Betreuer bestellt werden?
Bestellung eines Betreuers Sonstige juristische Personen (andere Vereine, GmbH usw.) können nicht zum Betreuer bestellt werden. Für die Betreuerbestellung ist das Betreuungsgericht, ehemals Vormundschaftsgericht zuständig.
Was ist die Aufgabe eines Betreuers?
Der Betreuer soll dafür sorgen, dass das Vermögen und Einkommen des Betreuten nicht verloren geht. Der Betreuer muss über seine Tätigkeit Buch führen. Das heißt, er muss Rechnungen, Anträge oder Steuererklärungen sammeln und abheften. Das Betreuungsgericht prüft die Buchführung des Betreuers.
Was bedeutet es Betreuer zu sein?
Ein Betreuer ist in Deutschland gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen.
Welche Rechte habe ich als betreuter?
Der Betreuer darf seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle derjenigen des Betreuten setzen. Die Betreuertätigkeit ist auf das Wohl des Betreuten abgestellt (§ 1901 Abs. 3 BGB). Es geht also darum, die Lebenssituation des Betreuten zu verbessern oder zu stabilisieren.
Kann ein Betreuer ein Besuchsverbot aussprechen?
Der Betreuer kann Personen, denen er den Umgang mit dem Betreuten rechtmäßig untersagt hat, ein Hausverbot erteilen, durch eine zivilrechtliche Unterlassungsverfügung und auf strafrechtlichem Weg über eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch vorgehen.