Wie Stimmen die Angaben des Maklers mit den Angaben des Verkäufers überein?
» Die Angaben des Maklers stimmen nicht mit den Informationen überein, die er vom Verkäufer erhalten hat. Erfährt der Makler nachträglich, dass die Angaben im Exposé bzw. Verkaufsprospekt falsch sind, so muss er sie ungefragt korrigieren und den Kunden aufklären.
Wie unterscheiden sich die Streitfälle zwischen Maklern und Käufern?
Die meisten Streitfälle zwischen Maklern und Käufern beziehen sich auf falsche oder unterbliebene Aufklärung durch den Immobilienmakler. Bei den Aufklärungspflichten ist strikt danach zu unterscheiden, ob die Pflicht ohne oder erst infolge einer konkreten Nachfrage besteht.
Was ist eine wirksame Anfechtung des Kaufvertrages?
a) Anfechtung des Kaufvertrages nach § 123 BGB. Sofern der Immobilienmakler vorsätzlich falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, liegt eine arglistige Täuschung vor. Der Käufer hat dann das Recht, den Kaufvertrag anzufechten. Voraussetzung einer wirksamen Anfechtung ist allerdings, dass der Verkäufer Kenntnis von der…
Wie sollte man das Kaufobjekt besichtigen?
Zunächst sollte man als Interessent das Kaufobjekt zusammen mit einem Fachkundigen besichtigen. Fragen zum Zustand des Hauses und früheren Reparaturen sollte man nicht nur an den Eigentümer, sondern auch an Mieter oder Nachbarn richten. Die kennen die Tücken des Objekts oft recht gut. Bei Verkaufsgesprächen sollte überdies ein Zeuge dabei sein.
Kann der Immobilienmakler für falsche Angaben haftbar gemacht werden?
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Immobilienmakler in gewissen Fällen durchaus für falsche Angaben im Exposé oder im Internet haftbar gemacht werden kann. Wichtig sich vor allem folgende Fälle: » Der Makler weiß, dass die Informationen unrichtig sind. » Dem Makler drängen sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben auf.
Hat ein Makler seinen Auftrag erledigt und einen passenden Käufer gefunden?
Hat ein Makler seinen Auftrag erledigt und einen passenden Käufer beziehungsweise Mieter oder das passende Objekt gefunden, dann ist es an dem Auftraggeber die vereinbarte Provision zu zahlen. Allerdings nur dann, wenn der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag wirklich durch das Zutun des Maklers zustande gekommen ist.