Wie macht man die 100 Baby Challenge?
Beschreibung. Für diese Challenge muss man im Erstelle-einen-Sim-Modus einen Sim kreieren, der schwanger werden kann. Das Ausgangsalter des Sims sollte dabei „Junger Erwachsener“ sein, ansonsten gibt es keine weiteren Vorgaben. Mit diesem Sim kann man dann auf ein beliebiges Grundstück ziehen.
Wie geht die Rags to Riches Challenge?
Rags to Riches-Challenge. Werdet vom Lumpenträger zum Simoleonär. Darum geht’s: Bei dieser Challenge bringt ihr einen obdach- und mittellosen Sim zu wohlverdientem Reichtum, der in einem prächtigen Haus zur Schau gestellt werden soll.
Wie funktioniert die 100 Baby Challenge Sims 4?
Erst wenn ein Kind das Alter „junger Erwachsener“ erreicht, zählt es als eines deiner 100 Babys. Dein Sim darf keinen Job haben, alle anderen Möglichkeiten an Geld zu kommen (Malen, Schreiben, DJ, ….) sind erlaubt. Teenager dürfen jedoch einen Teilzeitjob annehmen, um die Familie etwas zu unterstützen.
Was ist das Ausgangsalter des Sims?
Das Ausgangsalter des Sims sollte dabei „Junger Erwachsener“ sein, ansonsten gibt es keine weiteren Vorgaben. Mit diesem Sim kann man dann auf ein beliebiges Grundstück ziehen. Wenn man im Laufe der Challenge genug Geld verdient hat, kann man auch jederzeit umziehen. Die Challenge endet mit der Geburt des 100. Babys.
Wie lange kann man mit dem SIM umziehen?
Wenn man im Laufe der Challenge genug Geld verdient hat, kann man auch jederzeit umziehen. Die Challenge endet mit der Geburt des 100. Babys. Der Sim darf nicht zwei Mal vom selben Sim schwanger werden. Die Väter der Kinder dürfen nicht bei dem Sim einziehen. Solange der Sim noch Kinder kriegen kann, darf er nicht heiraten.
Ist es erlaubt ein Sim zu schwanger werden?
Sein Kind vorzeitig sterben oder vom Sozialdienst abholen zu lassen, ist nicht erlaubt. Wenn der selbst erstellte Sim zum Senioren wird und keine Kinder mehr bekommen kann, übernimmt der jüngste Nachfahre, der schwanger werden kann, diese Aufgabe. Nutzung von Community-Inhalten gemäß CC-BY-SA, sofern nicht anders angegeben.