FAQ

Kann man mit 17 ein eigenes Konto eroffnen?

Kann man mit 17 ein eigenes Konto eröffnen?

Wenn Sie beispielsweise als 17-Jähriger ein Girokonto eröffnen wollen, müssen beide Erziehungsberechtigte damit einverstanden sein. Hierfür gibt es eine Zustimmungserklärung, die man nicht umgehen kann. Dies ist oftmals ärgerlich, weil man schlussendlich die Zustimmung beider Elternteile benötigt.

Kann man mit 16 ein eigenes Konto eröffnen?

Spätestens ab 14 Jahren sollte jeder Jugendliche über ein eigenes Konto verfügen. Da Kinder und Jugendliche noch nicht geschäftstüchtig sind, können sie nur mit dem Einverständnis und im Beisein eines Erziehungsberechtigten ein Konto bei einem Kreditinstitut eröffnen.

Kann das neue Konto bei der Commerzbank eröffnet werden?

Bitte beachten Sie: Das neue Konto darf nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht! Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Konto bei der Comdirekt Bank eröffnen, zuvor aber Kunde der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben! Denn: die Comdirekt gehört zur Commerzbank.

Wie kann ich ein Konto erfolgreich eröffnen?

Um ein Konto erfolgreich zu eröffnen, muss der Kunde voll geschäftsfähig bzw. volljährig (18 Jahre) sein. Außerdem braucht er zur Verifizierung seiner Identität unbedingt eine aktuelle Meldebestätigung, einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Kunde muss den Vertrag unterzeichnen und akzeptiert dadurch die AGBs der Bank.

Ist die Einrichtung eines neuen Kontos sinnlos?

Die Einrichtung des neuen Kontos wäre sinnlos. Bitte beachten Sie: Das neue Konto darf nicht bei einer Bank eröffnet werden, die mit Ihrer alten Bank oder einem Ihrer Schuldner in Verbindung steht! Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie ein Konto bei der Comdirekt Bank eröffnen, zuvor aber Kunde der Commerzbank waren oder Schulden bei dieser haben!

Wer haftet mit einem Gemeinschaftskonto?

Wird mit dem Gemeinschaftskonto ein Kredit genutzt, der nicht mehr bedient werden kann, haften beide Kontoinhaber gleichermaßen. Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto nutzen, können Sie beide frei über das Guthaben verfügen. Auch beim Online-Banking müssen Sie nicht die Zustimmung des Anderen einholen.

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