Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken und Pflegeversicherung?
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2021 | 5.362,50 €/Monat (=64.350 €/Jahr) |
2020 | 5.212,50 €/Monat (= 62.550 €/Jahr) |
2019 | 5.062,50 €/Monat (= 60.750 €/Jahr) |
Was passiert bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze?
Erhöht sich das Arbeitsentgelt innerhalb eines Kalenderjahres und wird dadurch die aktuelle JAE-Grenze überschritten, ist der Arbeitnehmer nur dann ab dem Beginn des Folgejahres versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wenn sein Arbeitsentgelt voraussichtlich auch die JAE-Grenze des folgenden Kalenderjahres …
Was passiert wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten?
Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie sind entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) freiwillig versichert oder über ein privates Versicherungsunternehmen (PKV) abgesichert.
Was versteht man unter versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist eine Bestimmungsgröße der Sozialversicherung. Wenn Arbeitnehmer ein regelmäßiges Einkommen beziehen, das unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind sie in der GKV pflichtversichert.
Wo liegt die Versicherungspflichtgrenze?
2020 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 62.to im Jahr, dass entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.212,50 Euro. In 2021 wird sie auf 64.to im Jahr bzw. 5.362,to im Monat steigen.
Wer legt die jahresarbeitsentgeltgrenze fest?
2 SGB V). Der konkrete Wert wird in der jährlichen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet.
Was gehört alles zum Bruttoarbeitsentgelt?
Zum Arbeitsentgelt, im Sinne der Insolvenzgeld-Vorschriften, zählen z.B. grundsätzlich: Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. für Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte)
Was ist mit Einkommen gemeint?
alle Einkünfte in Form von Geld oder Sachgütern, die einer Person, einem Haushalt oder einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum zufließen.