Wann schreibt man Straße getrennt?
Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben, ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter <§ 60 (2.2)> Zusammengesetzte Straßennamen schreibt man zusammen <§ 37 E2> Getrennt schreibt man jedoch, wenn eine Ableitung auf -er von einem Orts- oder Ländernamen vorliegt <§ 38, 49 E>
Wie werden die Straßennamen bestimmt?
Die Straßennamen werden oft bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt. Generell unterliegt die Namensvergabe bei Straßen gewissen Grundsätzen. So sollen Straßennamen vor allem der Orientierung dienen. Die Namen “Seestraße” oder “Uferweg” verraten beispielsweise die Nähe zu einem Gewässer.
Was gilt für die Rechtschreibung von Straßennamen?
Für die Rechtschreibung von Straßennamen, die aus mehreren Einzelwörtern bestehen, gilt: Das erste Wort des Straßennamens wird immer großgeschrieben. Außerdem werden alle Adjektive und Zahlwörter, die zum Namen gehören, großgeschrieben. Artikelwörter hingegen, die zwischen anderen Namensbestandteilen stehen, werden kleingeschrieben.
Welche Zeile ist für den Straßennamen vorgesehen?
· Die erste Zeile ist für den Namen vorgesehen. Dabei kann hier nur der Name, der Vor- und der Nachname oder der Name mit Titel stehen. · In der zweiten Zeile stehen der Straßenname und die Hausnummer. Ist das Grundwort des Straßennamens Straße, kann hier auch die Abkürzung Str. verwendet werden.
Was ist der Grundsatz eines Straßennamens?
Grundsatz: Zusammengesetzte Straßennamen werden getrennt und ohne Bindestrich geschrieben. Regel 6: Dem Grundwort wird ein Eigenschaftswort mit Beugungsendung beigefügt: Alter Wall, Grüner Winkel, Breite Straße. Regel 7: Wortformen von Orts- oder Ländernamen sind auf „-er“ abgeleitet: Bockenheimer Warte, Neue Mainzer Landstraße, Rathenauer Straße.
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