Ist mein Brief frankiert?

Ist mein Brief frankiert?

Briefporto und Postkarten-Porto in Deutschland

Produkt Preis in €* Gewicht
Postkarte*** 0,60 €Marke drucken **** Flächengewicht 150 – 500 g/qm
Standard*** 0,80 €Marke drucken **** bis 20 g
Kompakt 0,95 €Marke drucken **** bis 50 g
Groß 1,55 €Marke drucken **** bis 500 g

Wie frankier ich einen Brief?

Eine Standard-Postkarte im DIN A6 Format muss mit einer 0,60 € Briefmarke frankiert werden. Beachten Sie dabei, dass die Briefmarke oberhalb der Empfängeradresse angebracht wird, in der oberen rechten Ecke, auf derselben Seite wie Ihre Nachricht und nicht auf der Vorderseite.

Was heißt auf dem Brief Bitte freimachen?

Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: „Antwort“ und „Bitte freimachen“, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten.

Was sind die wichtigsten Regelungen für einen Brief?

Nun zu den wichtigsten Regelungen – 12 Punkte: Jede Zeile beginnt man mit einem Abstand von 2,5 cm zum linken Blattrand. Linker Seitenrand: 2,5 cm, rechter Seitenrand: 2 cm (aber mind. 1,5 cm), Seitenrand oben: 4,5 cm, Seitenrand unten: 2,5 cm. Zwischen den einzelnen Absätzen im Brief ist ein Abstand von einer Leerzeile einzuhalten.

Wie kann ich einen Brief in der Geschäftsstelle öffnen?

Geht in der Geschäftsstelle ein Brief ein, der nicht an einen bestimmten Vorgesetzten oder Mitarbeiter gerichtet ist, dann kann die Post auch unter Wahrung des Briefgeheimnisses geöffnet werden. Der Mitarbeiter kann sich einen Überblick verschaffen, worum es geht und das Schreiben dann anschließend an die zuständige Abteilung weiterleiten.

Was gibt es für das Öffnen eines Briefes vor der Firma?

Inzwischen gibt es für Schreiben, bei denen ein bestimmter Empfängername vor der Firma steht, jedoch andere gesetzliche Regelungen. Demnach ist das Öffnen eines Briefes gestattet, wenn es sich nicht ausdrücklich um ein vertrauliches Schreiben handelt. Dieser Aspekt muss allerdings zwingend auf dem Briefkopf vermerkt sein.

Ist der Brief in der Poststelle ungeöffnet?

Sollte in der Poststelle bekannt sein, dass der betreffende Mitarbeiter im Urlaub oder krank ist, dann ist der Brief ungeöffnet an dessen Vertreter weiter zu reichen. Wenn der Name vor der Firma auf dem Brief steht Früher war es so, dass ein Brief, der unmittelbar an einen bestimmten Mitarbeiter gerichtet wurde, nicht geöffnet werden durfte.

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