Auf was bezieht sich der haftungsumfang eines Grundpfandrechts?
Bei Darlehen in größerem Umfang gibt sich der Gläubiger regelmäßig nicht mit der persönlichen Haftung des Schuldners oder einer dritten Person, etwa eines Bürgen, zufrieden, sondern verlangt als Sicherheit die Verpfändung von Sachwerten.
Was ist der Maximalzinsfuss?
Um nicht bei jeder Zinsänderung die Zustimmung der nachgehenden Grundpfandgläubiger einholen zu müssen, wird oft wird ein Maximalzinsfuss im Grundbuch eingetragen, der nicht mit dem effektiv geschuldeten Zins übereinstimmen muss. Die Erhöhung dieses Zinsfusses bedarf zudem der Form der öffentlichen Beurkundung.
Was haftet für die Grundschuld?
Der Eigentümer haftet aufgrund der Grundschuld nur mit seinem Grundstück. Allerdings findet sich vielfach in der Grundschuldbestellungsurkunde eine sogen. persönliche Haftungsübernahme, aufgrund welcher für die Zahlung des Grundschuldbetrages nebst Nebenleistungen die persönliche Haftung übernommen wird.
Was ist ein Pfandrecht?
Definition: Was ist „Pfandrecht“? Ein Pfandrecht dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner, vgl. dazu grundlegend bei Sicherungsgeschäfte.
Was sind die Voraussetzungen für ein wirksames Pfandrecht?
1 BGB. Einigung und Übergabe sind vorausgesetzt. Die erste Voraussetzung für das wirksame Entstehen ist ein entsprechender Vertrag inklusive dem Willen, ein Pfandrecht zu begründen – also etwa Leihe von Geld mit Pfandrecht auf eine Sache zur Absicherung. Denjenigen, der sich Geld leiht, nennt man Pfandgeber.
Was spielt das vertraglich begründete Pfandrecht in Deutschland?
Das vertraglich begründete Pfandrecht an beweglichen Sachen spielt wirtschaftlich nur eine geringe Rolle. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland das rechtsgeschäftliche Pfandrecht (fast) immer Faustpfandrecht ist. Der Verpfänder muss also den Besitz der Pfandsache an den Gläubiger abgeben.
Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?
Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.