Bei welchem Einkommen entfällt die Witwenrente?
Dieser Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab und beträgt für Hinterbliebene das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Ab Juli 2020 beträgt der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Witwenrente in den alten Bundesländern 902,62 Euro monatlich. In den neuen Ländern liegt dieser Freibetrag bei 877,27 Euro.
Wie hoch Freibetrag bei Witwenrente?
Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.
Wird die Witwenrente auch angepasst?
Bei den Hinterbliebenenrenten wird der einmal bewilligte Grundbetrag der Rente – genau wie bei Altersrenten – jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die Renten steigen in Westdeutschland in diesem Jahr um 2,1 Prozent, in den östlichen Bundesländern um 2,5 Prozent.
Was ändert sich bei Witwenrente 2021?
Ab 2021 besteht Anspruch auf Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente, also grundsätzlich auch zur Witwenrente. Versicherte, welche viele Jahre gearbeitet haben und deren Lohneinkünfte unter dem Bundesdurchschnitt lagen, haben unter Umständen Anspruch auf die Grundrente als Aufstockung zur Witwenrente.
Was passiert mit der Witwenrente wenn ich selber Rente bekomme?
Auch ein eventuell den Freibetrag übersteigender Einkommensbetrag wird nicht zu hundert Prozent auf die Witwenrente angerechnet, sondern nur zu 40 Prozent. Dabei spielt es im Prinzip keine Rolle, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Die 40 Prozent-Regel findet daher auch bei der eigenen Rente Anwendung.
Wann wird die Witwenrente versteuert?
„Steuerfestsetzungen erfolgen erst dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt“, erklärt Expertin Pieper. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2021 bei Alleinstehenden bei 9.744 Euro, bei Verheirateten bei 19.488 Euro.
Warum wird meine Witwenrente gekürzt?
Danach bekommst Du in der Regel entweder eine kleine oder große Witwenrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente. Wenn Du zuviel verdienst, kann es sein, dass Deine Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder Du gar nichts erhältst.