Bei welchem Elternteil bleiben die Kinder?
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern Das Sorgerecht für minderjährige Kinder bleibt in Deutschland nach fast allen Ehescheidungen bei beiden Elternteilen.
Wer bekommt die Kinder im Falle einer Scheidung?
Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung der Eltern über die Frage, bei wem das Kind leben soll. Dies bedeutet nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie behält ein Umgangsrecht.
Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung?
Während einer Ehe steht das elterliche Sorgerecht für gemeinsame Kinder grundsätzlich immer beiden Eltern gemeinsam zu. Dieses gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel auch nach der Trennung bzw. Scheidung der Eltern bestehen. Die Scheidung selbst hat also auf die gemeinsame Sorge gar keinen Einfluss.
Sollten beide Elternteile das Sorgerecht haben?
Im Idealfall haben beide Elternteile das Recht, die elterliche Sorge auszuüben. Alltägliche Angelegenheiten können Elternteile immer auch allein entscheiden – alle anderen Entscheidungen müssen beim gemeinsamen Sorgerecht dagegen zusammen beschlossen werden.
Was bedeutet Sorgerecht für beide Elternteile?
Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf. Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss.
Wann müssen beide Eltern unterschreiben?
Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.