Bei welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein mitwirkungsrecht?
Zu den Mitwirkungsrechten gehören die Unterrichtung, Anhörung, Beratung und der Widerspruch.
In welcher Form und in welchen Fällen muss bei Kündigung der Betriebsrat beteiligt werden?
Auch wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer außerordentlich kündigen möchte, muss er dies dem Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG unter Angabe der Person des betroffenen Arbeitnehmers, der Gründe für die Kündigung sowie unter Hinweis auf die Art der Kündigung (außerordentliche Kündigung) mitteilen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Anhörungsrecht Mitwirkung Zustimmung?
Grundsätzlich hat der Betriebsrat zwei unterschiedliche Formen von Beteiligungsrechten. Die Mitbestimmungs- und die Mitwirkungsrechte. Die Mitbestimmungsrechte sind zwingend und stehen einer Entscheidung des Arbeitgebers im Zweifel entgegen, während die Mitwirkungsrechte dem Betriebsrat seine Arbeit erleichtern.
Ist eine Kündigung Mitbestimmungspflichtig?
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Wann muss der Betriebsrat über eine ordentliche Kündigung informiert werden?
Falls der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken äußern möchten, hat er das unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Tagen.
Was ist der Unterschied zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung?
Mitbestimmung bedeutet, dass grundsätzlich erst mit Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen des Arbeitgebers wirksam werden. Mitwirkung bedeutet, dass der Betriebsrat die Entscheidungen nicht verhindern kann, er wird aber über diese Maßnahmen unterrichtet und entscheidet über die Folgen mit.
Was ist der Unterschied zwischen Informationsrecht mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht?
Die stärkste Form der Betriebsratsbeteiligung ist die Mitbestimmung; die schwächste sind die Informationsrechte. Bei den Mitwirkungsrechten ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat zu beraten oder ihn anzuhören. Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung.
Was ist Mitbestimmung und Mitwirkung?
Kann der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen?
Der Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung eines Beschäftigten den Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG) und ihm vorher die Gründe der Kündigung darlegen. Ein echtes Vetorecht, das die Kündigung verhindert oder unwirksam macht, hat der Betriebsrat nicht.
Wann stimmt der BR einer Kündigung zu?
Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Anhörung. Schweigt der Betriebsrat bis zum Fristablauf, gilt dies als Zustimmung zur Kündigung. Der Arbeitgeber muss mit der Kündigung bis zum Ablauf der Frist warten, denn erst dann ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.