Bei welchen Themen muss der Betriebsrat informiert werden?
Behördliche Auflagen bezüglich des Arbeits- und Umweltschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 89 Abs. 2 BetrVG). Planungen im Rahmen betrieblichen Bauvorhaben, von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze (§ 90 Abs. 1 BetrVG).
Welche Unterlagen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat geben?
Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehören alle schriftlichen Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat angefertigt hat oder die ihm ständig zur Verfügung stehen. Das sind insbesondere Sitzungs- und Besprechungsniederschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Notizen, Listen und Berechnungen.
Welche Informationsrechte hat ein Arbeitgeber?
So hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zunächst über seine Personalplanung zu informieren und sodann über erforderliche Maßnahmen zu beraten (vgl. § 92 Abs. 1 BetrVG). Auch können sich außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes Informationsrechte ergeben (z.B. § 7 Abs.
Was versteht man unter Betriebsverfassungsgesetz?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats dar. Dadurch ergeben sich für beide Parteien sowohl Rechte als auch Pflichten.
Für wen findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung?
Auf Betriebe des öffentlichen Dienstes findet das Betriebsverfassungsgesetz ausnahmslos keine Anwendung (§ 130 Betriebsverfassungsgesetz). Diese Bereichsausnahme greift immer, wenn der Rechtsträger der Staat selbst oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Was ist eine Erzwingbare Mitbestimmung?
Spricht man von Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, ist damit in der Regel immer die „echte“ oder auch erzwingbare Mitbestimmung gemeint. Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen darf.