Bei welcher Kälte darf man nicht mehr arbeiten?
Im Stehen oder Gehen betragen die Mindesttemperaturen 19 Grad Celsius bei leichten und 17 Grad Celsius bei mittleren Belastungen. Bei schwerer körperlicher Arbeit darf die Temperatur nicht unter 12 Grad Celsius sinken. In Pausen- oder Sanitärräumen dagegen muss die Lufttemperatur stets bei mindestens 21 Grad liegen.
Welchen Sinn hat das Aussperren des Arbeitnehmers?
Die heiße Aussperrung ist im deutschen Recht eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Sie bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Einstellung der Arbeit. Sie ist in der Praxis stets eine Reaktion (Abwehrmaßnahme) auf einen Streik.
Wie viel Grad darf es maximal im Büro sein?
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte eine Lufttemperatur von 26 Grad nicht überschritten werden. Bei mehr als 30 Grad ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, entsprechend dem Arbeitsschutz Maßnahmen zu ergreifen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Mitarbeiter ein Recht auf hitzefrei im Büro erhalten.
Wie warm soll es in einem Büro sein?
Bei sitzenden Tätigkeiten ohne körperlichen Einsatz, etwa bei Büroarbeit, gilt eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius. Gelegentliches Aufstehen und Gehen sind inbegriffen. 19 Grad Celsius sind bei leichten (stehenden oder gehenden) Tätigkeiten sowie bei mittelschweren sitzenden Arbeiten vorgeschrieben.
Was spricht gegen eine Aussperrung?
Aussperrung ist nicht verboten, jedoch eingeschränkt worden, d.h. es darf nur im Geltungsbereich des Tarifvertrages ausgesperrt werden, und die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Dauer und Umfang zum Arbeitskampf muss gewahrt werden.
Wann ist eine Aussperrung rechtens?
Die Aussperrung betrifft daher immer Arbeitnehmer, die an sich arbeitswillig wären, die der Arbeitgeber aber nicht beschäftigen möchte, um die Gewerkschaft durch den Zwang zur Zahlung von Streikunterstützung unter Druck zu setzen.
Wann ist der Arbeitsplatz zu warm?
Wärmer als 35 Grad darf es jedoch nicht sein – auch das schreibt der Gesetzgeber vor. Bei solchen Temperaturen ist der Raum laut Richtlinien nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn Personen entsprechende Schutzkleidung tragen – etwa in Stahlwerken.