FAQ

Bin ich gegen Erdbeben versichert?

Bin ich gegen Erdbeben versichert?

Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt.

Wer zahlt bei Erdbeben?

Egal ob Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch: Naturgewalten können enormen Schaden an Immobilien samt Inventar anrichten. Prinzipiell gilt: Da die entsprechenden Schäden zu den Elementarschäden zählen, greift die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung nur dann, wenn sie einen Baustein wie „Elementarschutz“ enthält.

Wann zahlt die Versicherung einen Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung zahlt für einen Wasserschaden, wenn Wasser aus den Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Wasserschäden durch Hochwasser, Regenrinnen oder Abwasser-Rückstau sind nicht in der Gebäudeversicherung versichert.

Wie beschränkt sich der Versicherungsschutz auf versicherte Sachen?

Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf versicherte Sachen. Stürzt z. B. ein Baum auf dem Versicherungsgrundstück um, werden die Aufräumkosten in der Regel nicht übernommen. Es ist allerdings möglich, den Versicherungsschutz durch die Aufnahme der Klausel 7363 entsprechend zu erweitern.

Welche Gegenstände sind nicht mit der Gebäudeversicherung versichert?

Alle sich in der Wohnung von dem Schaden betroffenen beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, (z.B. aufgelegte Teppichböden, Teppiche, Möbel, Hausrat und alle sonstigen beweglichen Gegenstände) sind nicht über die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft mit versichert.

Wie übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Versicherungsschutz?

Beispiel: Wird z. B. durch einen Wasserrohrbruch das Parkett beschädigt und müssen zur Wiederherstellung alle Möbel entfernt und ausgelagert werden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung diese Kosten. Der Versicherungsschutz schließt auch den Ersatz von Aufwendungen mit ein, die durch Versuche zur Schadenabwendung und Schadenminderung entstehen.

Wie lange dauert die Schadensregulierung der Versicherung?

Wie eingangs skizziert, häufen sich in bestimmten Jahreszeiten (Sommermonate) die Unfälle. Auch Unwetter können kurzzeitig dafür sorgen, dass es zu einer längeren Schadensregulierungsdauer kommt. Generell sind für die Dauer der Schadensregulierung der Versicherung 4 bis 6 Wochen als üblicher Zeitrahmen zu sehen.

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