Bin ich mein eigener gesetzlicher Vertreter?
Ein gesetzlicher Vertreter ist eine natürliche Person, die für andere rechtsverbindlich agiert. Generell benötigen juristische Personen – wie zum Beispiel eine GmbH, ein eingetragener Verein oder eine AG – sowie geschäftsunfähige Personen einen gesetzlichen Vertreter.
Was ist ein gesetzlicher Vertreter Österreich?
Minderjährige Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind, werden durch ihre Eltern gesetzlich vertreten, minderjährige Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, grundsätzlich durch ihre Mutter.
Ist ein gesetzlicher Vertreter erforderlich?
Auch volljährige Personen können einen gesetzlichen Vertreter haben. Ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter ist immer dann erforderlich, wenn sich eine Person nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten oder Teile davon kümmern kann.
Wie unterscheiden sich die gesetzlichen Vertreter für natürliche Personen?
Bei der gesetzlichen Vertretung lässt sich zunächst unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Vertretung einer natürlichen Person handelt oder um die gesetzliche Vertretung eines Organs wie einer offenen Handelsgesellschaft. Zu den gesetzlichen Vertretern für natürliche Personen zählen:
Was sind gesetzliche Vertreter für die Kinder?
Ein Beispiel für gesetzliche Vertreter sind die Eltern. Sie treffen stellvertretend für die Kinder Entscheidungen, so etwa bei der Finanzplanung, wenn sie für ihre Kinder Minderjährigenkonten eröffnen. Unser Ratgeber zeigt auf, welche gesetzlichen Vertreter es gibt und welche Befugnisse sie insbesondere im Zusammenhang mit Finanzen haben.
Was ist die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes?
Die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes ist gem. § 1629 Absatz 1 Satz 1 BGB ein Teil der elterlichen Sorge. Sind beide Elternteile Inhaber der elterlichen Sorge, vertreten sie das Kind grundsätzlich gemeinsam, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Eine Einzelvertretung genügt gem.