Bin ich verpflichtet meine Emails zu lesen?

Bin ich verpflichtet meine Emails zu lesen?

In der Regel sind Angestellte nicht dazu verpflichtet, geschäftliche E-Mails nach Dienstschluss noch zu lesen. Darauf weist die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür aus Köln hin. Selbst von Führungskräften dürfe der Arbeitgeber nicht verlangen, dass sie dienstliche E-Mails außerhalb der Arbeitszeit abrufen.

Was passiert mit Email nach Kündigung?

Der Mitarbeiter geht, sein E-Mail-Postfach bleibt. Unbeschränkt nutzen darf der Arbeitgeber die Daten des Ausgeschiedenen jedoch nicht. Immerhin stecken in der Adresse personenbezogene Daten.

Welche Formalien sollten bei einer dienstlichen E-Mail eingehalten werden?

Statusmails enthalten in der Regel personenbezogenen Inhalt und sollten daher mit persönlicher Anrede verschickt werden. Es wird empfohlen, die Regelung für E-Mail-Rundschreiben soweit wie möglich auch für Statusmails umzusetzen. Allerdings kann dies technisch bedingt nicht in jedem Punkt möglich sein.

Wer kann meine Mails lesen?

Rechtsanwalt Nico Werdermann von der Berliner Kanzlei Werdermann|von Rüden erklärt: „Unternehmen dürfen dienstliche und unternehmensbezogene E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen. Private jedoch nicht. Keinesfalls darf der Arbeitgeber E-Mails verwenden, um die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen. “

Wem gehören dienstliche E Mails?

Ein dienstliches E-Mail-Postfach ist Betriebsmittel. Stellt der Arbeitgeber Betriebsmittel zur Verfügung, ohne die Privatnutzung ausdrücklich zuzulassen, gilt der Grundsatz, dass derartige Betriebsmittel nur dienstlich genutzt werden dürfen und deshalb eine Privatnutzung verboten ist.

Wer kann meine Mails mitlesen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine privaten Mails auf dem Firmenrechner mitlesen. Dabei kommt es zunächst einmal auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an. Verbietet dieser, dass das dienstliche E-Mailsystem auch für private Zwecke genutzt werden kann, darf der Arbeitgeber grundsätzlich alle Mails mitlesen.

Wie oft muss ich E-Mails abrufen?

Allerdings gibt es keine festen Zahlen, wie oft ein Unternehmer verpflichtet ist, seine E-Mails abzurufen. In einer nunmehr fast 10 Jahre alten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 2HK O 943/01) wird der Abruf einmal täglich verlangt.

Wie oft muss ich meine Emails checken?

Rund alle 30 MInuten checkt ein Mitarbeiter täglich seine E-Mails. E-Mails sind ein Zeitfresser. Das wissen wir, ohne dass immerzu dieselbe uralte McKinsey-Studie aus dem Jahr 2012 herangezogen werden muss.

Was passiert mit E-Mail Adresse bei Anbieterwechsel?

Grundsätzlich können Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht mit zu einem anderen Anbieter nehmen. Nachdem Sie den E-Mail-Account bei dem neuen Provider angelegt haben, richten Sie die Weiterleitung der Mails bei Ihrem bisherigen Anbieter ein. Anschließend landen alle Nachrichten automatisch in Ihrem neuen Postfach.

Wie misslich ist die Lage des Arbeitgebers beim E-Mail-Account?

Besonders misslich ist die Lage des Arbeitgebers, wenn dieser die private Nutzung des E-Mail-Accounts gestattet hat. Vor der Abwägung der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Interessen stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber den strengen Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses unterliegt.

Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?

Es muss einen Grund geben, wenn der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters zugreift. Zudem dürfen dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels sowie zur Erfüllung des Zwecks zur Verfügung stehen (z.B. eine Weiterleitung der E-Mails durch den Mitarbeiter selber).

Ist der Zugriff auf den E-Mail-Account gedeckt?

Zum anderen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Zugriff auf den E-Mail-Account von einer Erlaubnisnorm gedeckt ist. Bisher herrscht unter den Rechtswissenschaftler die Ansicht, dass der Arbeitgeber zum Anbieter von TK-Diensten wird, wenn er seinen Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mail ermöglicht.

Hat der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account nicht gestattet?

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Kontos nicht gestattet, hat er weitgehende Kontrollbefugnisse. Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account dennoch privat, handelt er vertragswidrig. Mit einem solchen Verhalten muss der Arbeitgeber regelmäßig nicht rechnen.

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