Bin in Elternzeit und wieder schwanger bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse (Bedingung: Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin). Sie können auch den Arbeitgeberzuschuss erhalten, wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden.
Wie beende ich die Elternzeit vorzeitig?
Wann Sie Ihre Elternzeit vor Ablauf beenden können Voraussetzung dafür ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Möchten Sie die Elternzeit vorzeitig beenden und wieder Vollzeit in Ihren Beruf einsteigen, müssen Sie dies bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Hier gilt Paragraph 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Wie berechnet man die Elternzeit?
Wichtig für die Berechnung: Bei Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt des Kindes, die je nach Situation zwischen 8 bis 12 Wochen beträgt, von der Elternzeit abgezogen. Dies bedeutet, dass Mütter die Elternzeit maximal für 2 Jahre und 9 Monate oder 2 Jahre und 10 Monate beantragen können.
Was ist wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird?
Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.
Kann die Elternzeit verkürzt werden?
Grundsätzlich kann die Elternzeit nur verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Wenn der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Elternzeit vom Arbeitgeber begehrt, muss er den Antrag nicht von sich aus begründen.
Wann kann man Elternzeit beenden?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.