Bis wann bekommt man den geschwisterbonus?

Bis wann bekommt man den geschwisterbonus?

Maximal kann der Geschwisterbonus 180 € pro Bezugsmonat betragen. Der Anspruch auf den zustätzlichen Geschwisterbonus entfällt nach dem Bezugsmonat, in dem das eine Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert bzw. eines von zwei Geschwisterkindern sechs Jahre alt wird.

Wie bekomme ich geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes und kommt zum Elterngeld dazu. Mindestsatz: 75 Euro beim Basiselterngeld zusätzlich fürs zweite Kind. Beantragen können Sie den Geschwisterbonus mit dem Elterngeld in der Regel dann, wenn das zweite Kind unter drei bzw. sechs Jahre alt ist.

Wann ist es finanziell am besten mit dem 2 Kind?

Grundsätzlich wird als Vergleichszeitraum die 12 Kalendermonate vor Geburt des zweiten Kindes herangezogen. Wenn man aber im Zeitraum seit 1.1. des Jahres vor der Geburt des Kindes selbständig war (es reicht sogar nur ein Tag!) gilt abweichend davon, der Zeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres der Geburt.

Wer kriegt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Auch arbeitslose Eltern bekommen Elterngeld. Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt.

Wann bekommt man einen Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten „Geschwisterbonus“. Ihr Elterngeld wird dann um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

Wann bekommt man den Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Den Geschwisterbonus bekommen Sie zum letzten Mal in dem Lebensmonat, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht. 375 Euro und höchstens 1.980 Euro betragen, das Elterngeld-Plus mindestens 187,50 Euro und höchstens 990 Euro.

Welche Unterlagen für geschwisterbonus?

Wollen Sie zusätzlich den Geschwisterbonus beantragen, brauchen Sie ebenso folgende Unterlagen:

  • die Geburtsurkunde Ihres älteren Kindes.
  • das Aktenzeichen des Elterngeldbezugs vom älteren Kind (falls vorhanden)
  • die Haushaltsbescheinigung des älteren Kindes.

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